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Zweyte Abtheilung, Sechster Band (1794)
Entstehung
Seite
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Güter, die sie in der Gegend von dieser Stadt besitzen,zum Verkauf ausgcsetzt hatten, so war der König ge-sonnen, sie an sich zu bringen. Dies war genug fürdiese Leute, um sie zu einem Preis anzuschlagen, derdem König alle Lust dazu benahm. Er ließ ihnen sa-gen , sie möchten ehr Gebiet verkaufen, an wen siewollten, Er würde aber einen Befehlshaber nach An-tikes zu setzen wissen, der sie vielleicht ihre Unbilligkeitgegen Ihn noch bereuen lassen werde.

Nun von den Finanzen. Es wurde ein General-reglcment gemacht für die Kassiere bey der Schatzkam-mer, Schatulle, den Posten, dem Schweizerbunde,Geschütz, der ausserordentlichen Kriegskaffe, der ausser-ordentlichen Kaffe für die Ausgaben diesseits des Ge,bürgs und andre, welches ihnen eine noch genauereForm für ihre Rechnungen vorschrieb, und sie in dieäußerste Abhängigkeit von dem Dberintendanten setzte,ohne dessen Befehl sie beynahe gar nichts vornehmendurften. Dieß Reglement (zz) verbreitete sich sogarüber die Gerichtsaccuaricn und über den Sekretär desConseils. Ich unterwarf ihm auch die Employe'swelche unter mir für meine andre Stellen eingestellt wa-ren. Ich nöthigte Lichani, welcher die Direktion überdas Pflaster von Paris hatte, alle Mittewoche undSonnabende Mittags zu mir zu kommen , um mir vonder Bezahlung und Auötheilung der Arbeiter Rechnungabzulegen.

Ich verbot durch ein Circulare allen Finanzrech-nungsbeamten in ihren Rechnungen von neuem Arti-kel zu bringen, welche von dem Conseil schon einmalgestrichen oder herabgesetzt worden waren, indem da-für nur der Weg der Requeten offen sey. Damitsie sich nicht mit einem Mangel an Vorschriften ent-schuldigen kvnftten, schickte ich ihnen ganz genaue und

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