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Zweyte Abtheilung, Sechster Band (1794)
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Ueberredung bey den Damen, oder eine gerichtlicheEntscheidung. Dieß letzte war unfehlbar, wenn manauch Se Majestät dabey nicht anders als den simpel-sten Privatmann behandelte. Allein welchen Weit«läustigkeicen war man nicht dabey durch die Fristgesu-che und andre Wendungen der Schikane ausgesctzt.Bloß die Lothringischen Vollmachten, ohne welche nicht»erfahren werden konnte, hatten eine beträchtliche Zeittveggenommtn. Unter zwey Monaten wäre an keinenAusteag der Sache zu denken gewesen, und da hättesich erst noch der König darein mischen müssen, um zuSeinem Vorcheil die gewöhnliche Rechtsförmlichkeiteuabzukürzen. Auf alle Art war die Partie der Gelindig-keit das Wünschenswürdigste, weil außer dem, daßman nicht nur auf Vereinigung der Personen sondernauch der Familien zu sehen hat, einem ihren Ael«tern weqgenommenen und wider ihre Neigung verheirarthetcn Mädchen immer noch Mittel genug übrig blei^ben, ihre Feeyheit zu reklamiren, selbst dann, wennauch die Beobachtung aller Förmlichkeiten sie ihr ge-nommen zu haben scheinen, besonders, wenn man nichthindern kann, daß ihr unter der Hand Anschläge gege-ben werden. Dieß war auch das einzige, wozu ichdem König in einem sehr langen Brief ricth, den ichIhm zur Antwort schrieb, und der weiter nichts ent-hielt, als was man hier gesehen hat»

In dieser Absicht war viel Ab - und Zugehen beyden zwo Herzoginnen, dem Herzog von Guise, seinerSchwester, und der Prinzessin Conti, wovon mich derKönig durch Buillon und einige andre sehr genau be-nachrichtigte. Man hielt unter dieser Zeit den Herrnvon Vendome entfernt, der König übergab ihn la Bal-les nach Bretagne zu führen. Ich für mich hielt da-für , daß niemand geschickter seyu würde, diese ganze

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