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— und abgesehn von dem Sinne des Salzes — wird man die sanf-tem Instrumente : Flöte, Klarinette, Fagott, Waldhorn, Violine,Violoncell, vorziehen, weil sie sich der Singstimme gelinder an-schmiegen und dieselbe weniger in Gefahr setzen, iiberlönt und zu-rückgedrängt zu werden. Die schweren oder scharfem Instrumentewird man seltner und schonungsvoller setzen und in der Regel nurden starkem Singslimmen zufügen; z. B. die Oboe mehr in den fei-nen höhern Tonlagen gebrauchen, Trompete und Posaune (wieHändel und Mozart in den oben erwähnten Fällen getlian) wohldem Bass oder Tenor, nicht leicht aber weiblichen Stimmen zuge-sellen und mehr zu Zwischensätzen, als gleichzeitig mit dem Ge-sang verwenden.
Was endlich den Satz selber betrifft, so treten die allgemeinenGrundsätze unbedingt in Anwendung. Namentlich bei der Verdopp-lung der Gesangmelodie durch Instrumente wird jedes Instrumentin der ihm eignen Tonregion geführt. Soll also z. B. eine Alt-oder Diskantmelodie verdoppelt werden, so geht in der RegelVioline, Oboe, Klarinette in derselben Oktave, die Flöte in derhöhern, Fagott, Waldhorn, Violoncell in der tiefem Oktave mit;ausnahmsweise kann die Flöte zu sanfterer und dunklerer Wirkungim Einklang mit der Stimme, die Violine zu feinerer Wirkung inder höhern Oktave, die Klarinette zu besonderer Herausstellung desKlangs ihrer Tiefe in der tiefem Oktave mitgehn. Soll umgekehrteine Bass - oder Tenormelodie unterstützt werden, so geht inder Regel Fagott, Violoncell, Waldhorn im Einklang, Violine, Oboe,Klarinette in der höhern Oktave, die Flöte zwei Oktaven höher mit.
Zweiter Abschnitt.
Bestimmung- der Gesangpartie im Allgemeinen.
Nachdem wir im vorigen Abschnitte das Nöthige über die Auf-gabe des Orchesters in seinem Verein mit Gesang voransbemerkt,wenden wir uns nun zu der Hauptpartie in den bevorstehendenAufgaben, zum Gesang. Ilinsichts seiner fusseu wir auf den imsiebenten Buch der Lehre (Th. III, S. 341) gew-onnenen Grundlagen.
Folgendes steht fest. Erstens: die Singstimme muss, auchabgesehn von dem Worte, das sie zu verkündigen hat, als das demMenschen eigenste, am tiefsteu ihn erfassende Organ (Th. III, S. 343)anerkannt werden. Zweitens: das Wort, der sprachliche In-halt des Gesangs, verleiht demselben einen theils der reinen Musik