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von ihm gpfodert werden; und nur dann ist es im Solosatze genü-gend bedacht, wenn es in diesem Sinne behandelt ist.
Sodann darf man im Solosatze noch entschiedner wie im Orche-ster fodern, dass jedes Instrument in gleichem Recht undgleicher Bedeutsamkeit mit den andern auftrete, dass jedeszu seiner Zeit Hauplinstrument werde oder die Hauplstimmc führe,jedes an polyphonem Stimmgewebe, an Durchführungen (z. B. imzweiten Theil der Sonatenform) gleichen Anlheil nehme, jedes auchzu seiner Zeit sich zu blosser Begleitung bequeme. Allerdings wirdsich hier die Eigentümlichkeit der Instrumente nicht beseitigenoder verhehlen lassen. Die Blas- oder Streichinstrumente werdenimmer in der Mel o die füll ru n g überlegen bleiben und man wirdnicht umhin können , ihnen wenigstens im Ganzen hierin den Vor-rang zu lassen. Allein auch das Piano muss zu seiner Zeit Melo-die, muss die Hauptstimme führen und sie muss nach der Weise,aus den Mitteln dieses Instruments sich möglichst wirksam gestal-ten. Die Begleitung wird wieder am günstigsten vom Piano alsdem Harmonieinstrument dargestellt und darum am häufigsten ihmgegeben werden; es hängt hiermit zusammen, dass auch der beweg-liche Theil der Gänge — besonders soweit sie auf Anwendungharmonischer Figuration beruhen — vorzugsweise dem Piano anheimfällt, so dass dieses in Gängen, figurirlen Melodien und Begleitun-gen seine Spielfülle geltend macht und sich darin gegen die über-legne Schallkraft und Singfähigkeit der andern Instrumente schadloshält, ja im Ganzen genommen doch als der Hauptkörper , als dieGrundlage der ganzen Komposition, als das Hauptinstrument er-scheint, wie sehr auch die andern Instrumente es in der Melodie,in Klang und Schallvermögen üherbieten.
Im Allgemeinen wird sich also die Komposition so darstellen,dass Erstens die Sätze (Hauptsatz, Seilensatz, Schlusssatz) ent-weder von allen Instrumenten zusammen im Tutti, — oder demKlavier allein, —oder einem andern Instrument mitBegleitung des Kla-viers, — oder von den zwei oder mehr andern Instrumenten (wennder Satz ein Trio, Qualuor u. s. w. ist) ohne Klavier vorgelragenwerden; dass Zweitens bei der Wiederholung von Sätzen mit diesenDarstellungsweisen gewechselt werde; dass Drittens in Durchfüh-rungen, Gängen u. s. w. der bewegliche Theil vorzugsweise dem Kla-vier, der singbare vorzugsweise den andern Instrumenten — jedochkeineswegs mit Ausschluss des Klaviers anvertraul werde.
Genauere Andeutungen würden sich, ohne in die Anlage be-stimmter Sätze einzugehen, schwerlich geben lassen. Dies aberscheint weder ausführbar noch nolhwendig.