Druckschrift 
4 (1851)
Entstehung
Seite
423
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Zunächst erscheint es rathsam, dem Klavier nicht zu vielund nicht zu schallstarke Instrumente entgegen zu stellen, damitnicht entweder sein ohnehin untergeordnetes Schallvermögen nochmehr iiberboten oder man genöthigt werde, die übrigen Instrumentezerstreut anzuwenden oder sonst von der Anwendung ihrer vollenKraft zurückzuhalten.

Am beeinträchtigendsten sind in dieser Hinsicht unstreitig dieBlasinstrumente wegen der Sättigung und Fülle oder Schärfeihres Klanges. Wenn auch die stärksten Blasinstrumente wegeniiirer Uebermacht und geringem Melodiefähigkeil ganz bei Seite ge-lassen werden, so scheint doch schon das Waldhorn, die Oboe,die Klarinette gegen das Klavier so überlegen, dass ihr Vereinunter einander oder mit Streichinstrumenten nicht ohne Bedenkensein dürfte. Am ungefährlichsten ist die leichte Flöte, aberauch am unergiebigsten, da ihr kühles Wesen keinen hinlänglichanziehenden Gegensatz gegen das abstrakte Klavier darbietet. Gün-stiger lässt sich das Waldhorn (wie in Beethovens Sonate) oderdie Klarinette mit dem Klavier verbinden, wiewohl beide jenem inden oben berührten Eigenschaften weit überlegen sind; wenigergünstig scheint uns die Oboe wegen ihrer Schärfe und der Weiseihrer liefen Tonlage.

Ungleich vorlheilhafter befindet sich das Klavier, im Verein mitStreichinstrumenten; daher erscheinen auch seine Verbindun-gen mit Bläsern gleichsam nur als Ausnahmsfälle gegen die Massevon Duos oder Sonaten u. s. w. für Piano und Violine oderPiano und Violoncell, von Trios für Piano mit Violine undVioloncell, von Quatuors mit zwei Violinen (oder einer Violineund Bratsche) und Violoncell u. s. w. Das Streichinstrument ist nach-giebiger, anschmiegender in seinem ganzen Wesen und lässt sichdaher leichter mit dem Piano vereinen; es stellt dessen Schwächennicht so oft blos.

Wir kommen zuletzt auf die Behandlung der Instrumente.

Vor allem ist hier nach bekanntem Grundsätze festzuhalten,dass jedes Instrument nach seiner Weise behandelt werde. Hierbeimüssen wir wohl erwägen: dass jedes Instrument als Solo-Instrument angewendet wird. Vom Solo-Spieler sind wirberechtigt, grösseres Geschick oder grossem Fleiss bei den Vor-übungen und dem Einüben zu fodern, besonders aber freiem undfeinem Vortrag, weil er durch keinen Mitspieler an seiner Stimmegehemmt, aber auch durch keinen unterstützt ist, also seine ganzekünstlerische Persönlichkeit in dieser Stimme geltend zu machendie Möglichkeit und Verpflichtung hat. Was also ein InstrumentEigenstes und Feinstes auszusagen hat, das kann im Solosatze