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Erste Abtheiluiig.
Instrumental-Solosatz.
Wir haben in dieser Abteilung' den Salz für zwei oder mehrSoloiuslrumenle, so wie für Solosatz mit Begleitung des Orchesterszu betrachten. Der Satz für ein Soloinstrument ohne Begleitungdes Orchesters würde allerdings ebenfalls unter den gewählten Titelgehören. Allein so weit er für die wichtigsten selbständigen In-strumente — für Klavier und Orgel —• verfasst werden soll, ister schon früher (Th. III, S. 17, Th. IV. S. 8) abgehandelt wor-den*). Das dritte selbständige Instrument (S. 410) das wir kennengelernt, die Harfe, schliesst sich der Lehre vom Klaviersatz an,soweit und in der Weise wie die Fähigkeit des Instruments eszulässt; dasselbe w r ürde von jedem andern Instrumente zu sagensein, das man für sich allein, als selbständiges oder gleichsam selb-ständiges behandeln wollte.
Erster Abschnitt.
Klavier im Verein mit andern Soloinstrumenten.
Das Klavier kann im Verein mit einem, zwei, drei und nochmehr Soloinstrumenten als Organ für Komposition gewählt werden;es entstehen daraus die Kompositionen des Duo, — Trio, —Quatuor u. s. w. die diese Namen mit zugefügter Benennung dermiteinander verbundnen Instrumente (z. B. Duo für Piano undVioline) führen oder einfach ihren eignen F o rm nam e n ^—eben-falls mit Anführung der gewählten Instrumente, z. B. Sonate fürPiano und Violine.
*) Dass dies — besonders die Abhandlung des Klaviersatzes — an der vonuns erwählten Stelle rathsani gewesen, scheint sich dadurch zu erweisen, dasswir die dort erkannten und am einfachsten und bekanntesten Organ geübtenFormen fortwährend gebraucht haben und ihre Kenntniss besonders jetzt uns zuGute kommen wird.
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