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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
359
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dun, Argenton, Chattauroux, la Chatre, und Samt«Amand, wo daö königl. Ansehen nicht sehr respektirtwurde, wahrend das Innere der Provinz, wo sie fastgar nicht nöthig waren, ganz voll davon war. Ich schick-te die Verlegung derselben nebst der Reform an dirKaffire der Provinz, die ich erst darüber zu Rath ge-zogen hatte. Da der Steuerkreis von Saint Amandzum Theil unter Bourbonnois gehörte, räumte mandem Vice - Seneschall dieser Provinz das Recht ein,einen Lieutenant mit einem Piket hinein zu legen, dadem Staat sehr gleichgültig seyn konnte, auf welcheArt die Sache geschah.

Ich hielt die, welche für die Einnehmer der De-positengelder bey den Parlamentern von Paris undBordeaux Bürgschaft geleistet hatte, dazu an, bin-nen vier Monaten die Erklärungen dieser Einnehmerzum Bureau der dazu ernannten Herrn von MaiffeS,Pontcarre, Caumarlin, und Meaupou einzureichen,und erklärte mit ihrer Einwilligung diese Aemter, nachAblauf von sechzehn Jahren von jetzt an, für wieder-vereinigt mit der Kammer.

Cusie und Mariquä, welche über das Heimzahrlungö Geschäft der angeliehenen von der Provinz Bre-tagne 1598» dem König sechs mal hundert tausendLivres, gesetzt war, schickte mir ihren endlichen Rech-nungS Abschluß von Ausgabe und Einnahme oder ei-gentlich einen unförmlichen Auszug, woraus ich bloSersah, daß zur Rückzahlung von sechs mal hunderttausend Franken, ungefehr eine Million dreymalhun-dert und vierzigtausend Livres eingenommen wordenund aufgegangen waren. Die Klagen der Provinzhatten mich schon auf den Inhalt dieser Rechnunggefaßt gemacht, deren Führern ich einen strengen

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