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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
358
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und daß sie ohnehin eigentlich nur f/,r die Hauptpach.ter und Unterpächter Sr Majestät arbeiteten. Nochschärfer muüte die Salzsteuer-Ordnung in Ansehungder Repartition des Salzes auf die Generalitäten,Umlegung der Abgaben, und deS Schleichhandelserneuert werden. Denn warum den Zustand der Salz,und Steuer-Einnehmer nrch verschlimmern welcherohnehin schon so elend ist, daß sich niemand unge.zwungen diesem Geschäft unterziehen will, und bey.nahe jeder darüber verdirbt. Ich verbot auch denCommiffarien ausserordentliche Untersuchung über dieGerichköschreiber, Notarien, Faßvisierer, Gerichts-diener, und andre öffentliche Personen anzustel-len, und keinen Beamten zur Bezahlung seiner Taxezu zwingen , ehe sie den General - Commissarien vonParis die ganze Rolle aller dieser Taxen eingereichthätten, auch nichts selbst zu entscheiden, sondern allestreitige Fälle an das Conseil zu verweisen. Bey sol-chen Absichten war mein Wille nicht, daß diese Ver-fügungen geheim bleiben sollten, wie sie es ge-wöhnlich unter den Ministern und Interessentensind; indem ich den Commiffair Monceau inBerry sie zu beobachten verbindlich machte. Ich stelltesie auch dem Marschall de ka Chatre und den Casstrernmit, mit denen er gemeinschaftlich zu Werk gehensollte.

Dieselbe Provinz schien mir eines MarechausseeReglements Verordnung für die Landstrassenberemer)zu bedürfen. Ein Theil der dazu bestimmten Gel-der fand sich zersplittert, oder wieder zur General-Einnahme geschlagen, von dem Rest konnte nur eineviel zu geringe Anzahl Häscher gehalten werden. Ih-re Standquartiere waren noch dazu so übel vertheilt,daß sie just an Stellen fehlten, wo sie am nothwendigstengewesen wären, wie auf der Seite von Vatan, Issou-

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