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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
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und andern Rechnungsbeamten abzumachen war.Diese parirten den Streich durch zwey Mittel; da-erste bestand darinn, daß sie alles auf die Kammerschoben; das andre, daß sie sagten, der König hätteihnen gegen eine Taxe von sechömalhunderttausend Tha-lern, die sie auch wirklich bezahlt hakten, eine Ver-sicherung verkauft, daß weder sie noch ihre Unterbeamte! je beunruhigt werden sollten. Es blieb also noch derl Rekurs an die Rechnungskammern, wobey sich ganzandre Schwierigkeiten ergaben. Diese Kollegin be-haupteten nämlich wie gewöhnlich, die höchste Ge-walt, welche in allem Betracht in ihnen ruhe, be-rechtige sie, alle Rechnungen in letzter Instanz abzu-nehmen, ohne jemanden, wär'ö auch der Kö-nig , darüber verantwortlich zu seyn. Diese»Einwand fand ich höchstens von diesen Kammern ge-gen mich statthaft, und zeigte mich dem König ent-'schloffen, es mit diesen höchsten Höfen aufzunehmen,wenn Er an Seinem Theil mir nur alle erforderlichenBefehle an das Conseil, sie selbst und mich, auöstellenwollte. Es ist nicht meine Schuld, daß die Sachenicht weiter getrieben wurde.

Unerachtet des Reglements, das ich im vorigenJahr für die in d>e Generalitäten abgegangene Com-wiffarien aufgesetzt hatte, liefen noch immer häufigeBeschwerden über sie bey mir ein. Hanapier brachtemir die seinigen gegen den vom Salz>pem-er von Bu«zanxois. Ich ließ daher einige vor das Conseil la-den, wo Tardieu einen derben Verweis erhielt. Ichkonnte ihnen nicht begreiflich machen, daß alle Be-drückungen des Volks, z.B. in Ansehung des Sal-zeS, den König, unter einem falschen Schein vonGewinn weit mehr an der Vermögensteuer schadeten,indem die Leute dadurch unfähig würden, zu bezahlen,

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