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gehalten hätten. Mit welchem Recht wollte das Par.lament von Languedok seine Sporteln von einer allge.meinen Regel für die ganze Provinz, ausnehmen?'Und, wenn die Form einer Pachtung anstößig war,so waren ja alle Eigenthümer dieser Sporteln im Be.sitz der völligen Freiheit, sie zu verkaufen, zu veräußern,zu Lehn zu geben, und zu übertragen ganz so wie je.den andern Theil ihrer Erbschaft. Warum wollte mandenn dem König, der nun Eigenthümer von diesen Gü.»ern worden war, dies Recht entziehen ? Dagegen ließsich nichts aufbringen. Das Parlament von Toulouseblieb, aus der bloßen Thütsache, der ParteilichkeitÜberführt.
Daö von Dijon hatte emgewilligt, für eine Summevon sechzigtausend Thalern, die ihm so eben gescheheneZuschreibung von Breffe zu erkaufen, und sich dazu so-gar gegen den König verbindlich gemacht. Indessenrührte es sich nicht, diese Summe aufzubringen. Diesvepanlaßte Se Majestät eine Erhöhung auf die Salz,steuer dieser Provinz zu legen, welche doch wenigstenseinen Theil davon abgetragen hätte. Das Parlamentwagte es, diese Erhöhung durch einen Schluß zu un-»erdrücken. Derselbe wurde zwar von dem Conseilrassirt, aber mit Gefahr eines Aufstands unter demVolk, welches ohne eine solche Dazwischenkunft dieseAuflage in Geduld getragen hätte. Der König trugdem Baron Lux auf, dem Parlament von BourgogneSeinen Zorn anzukünbigen. Ich meiner SeitS rierhSr Majestät, dem Parlament eine Frist zu Entrich-tung der gelobten Summe anzuberaumen, und imEmstehungsfall ohne weiters Breffe dem Parlamentvon Dauphine zu untergeben. Wenn man das WortParlament ausspricht, fühlt man sich geneigt, die Ideevon Billigkeit und Weisheit damit zu verbinden. Umso empfindlicher verdrießt es dann aber, in allen diesen
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