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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
221
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Mt eherzu/als auf den Fall, wenn er nicht auf einemandern Weg einen Beweis vom Verbrechen oder vollder Unschuld erhalten konnte.

Wenn der Handschuh ausgenommen war, verschobher Richter die Entscheidung der Streitigkeit NochM zween Monate. Im ersten derselben waren diezween Widersacher ihren Freunden übergeben, welchedafür hasten mußten, daß sie sich stellen würden. Diesenun bemühten sich auf alle Art, den Schuldigen zuentdecken, und ihm die Ungerechtigkeit vorzustellen,wenn er eine Unwahrheit behaupte, wovon er nichtsals Ehrlosigkeit, den Verlust seiner Seele und seinesLebens erwarten könne. Sie waren nehnstich festüberzeugt, daß der Himmel jederzeit der gerechtenSache den Sieg verleihe. Daher wurde in ihrerVorstellung die Handlung des Zweykampss eine Sa»che, woran der Mensch keinen Theil mehr hätte. NachAblauf der zween Monate setzte man die zween Käm»pfer in ein verschlossenes Gefängniß, wo man aber dieGeistlichen über sie schickte, welche nichts unterließen,was sie für fähig hielten, sie von ihrem Vorhaben ab-zubringen. Wenn sie, dessen unerachtet, darauf be-standen, fetzte man endlich einen Tag, an dem sie ihreSache ausmachen sollten, fest.

Sobald dieser gekommen war, führte man dieMen Kämpfer früh wieder vor denselben Richter, dersie noch einmal beyde eidlich erhärten ließ; daß sie dioWahrheit sagten. Darauf gab man ihnen zu essen;sie wapneten sich in seinem Dcyseyn, und auch die Artder Waffen war bestimmt. Vier mit gleichen Cere»moiiien gewählte Kampfrichter liesien sie entkleiden,am ganzen Leibe salben, und Bark und Haare beschnei-den. Sie wurden in einen verschlossenen mit Geivass»d«m besetzten Plan geführt, nachdem man ihnen noch,

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