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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
219
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, Ich begnügte mich für jetzt den Ausbruch zu ver-hüten und den jungen Menschen fühlen zu lassen, daßseine Gründe auf der Waage der Vernunft falsch undirrig seyen.^ Allein nachdem ich wieder in meinem Ca«binetwar, und mich allen meinen Betrachtungen überdas Sonderbare eines bey den gesittetsten und zugleichbeherztesten Nationen unbekannten Mißbrauchs über»lassen Hatte, machten sie, als ich sie zu Papier gebrachthatte, eine Art von Aufsatz aus, den ich mich demKönig zu zeigen für verbunden hielt.

Es ist wahr, daß die Zweykämpfe in Frankreichsehr alt sind, so wie in Europa überhaupt; jedoch nurin dem Theile von Europa, wo die Überschwemmungvon Barbaren, welche in dieser verhaßten GewohnheitEpoche machten, zugleich ihre verächtliche Quelle be«weist. Wenn die Geschichtschreiber der entferntestenZeiten, wie die von Kaiser Ptto dem Ersten und vonLothar, Beyspiele davon liefern, so kann man ihnenauch nicht minder alte Verbote, sowohl kirchliche-wie von dem Concilium zu Valencia vom Jahr 8;z- 7 - als weltliche entgegen setzen. Wir haben in Frank-reich eine sehr alte königliche Verordnung , welche siein allen bürgerlichen Sachen untersagt, und nur aufpeinliche einschrankt, und zwar nur auf fünf Fälle ;Hochverrats) , Straßenraub, Mordbreunerey, Meu-chelmord und Nachtdiebstah! (n). Ludwig der Hei-lige hob in der Folge auÄ diese musgenommene Fälleauf, und als sein Enkel Philipp der Schöne sie i zy zm Anklagen auf Staatsverbrechen, Nochzüchtigungund Brand, worauf erchie einschränkte, wieder einzu-führen schien, hatte er dabey keinen andern als den»Wüich lobenö- und tadelnswürdigen Vorsatz zumGrund: diese mördrische Gewohnheit, welche zuseiner Zeit aufs neue überhand genommen hatte, un«