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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
161
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Er L^b von dem Königs vor, daß Er gesagt habe:der, den Er in Seinen Namen zur Versammlungschicken würde, werde dabey nichts zu thun haben, alsSeinen Willen zu erklären. Darauf hin behaupteteer kühn, ich würde mich lieber dieser Reise zu entzie-hen suchen, als mich an einem Art in meiner Befehls-haberschafc befinden wollen, wo man mir nicht alle Eh-renbezeugungen erwiese, die ich zu verdienen glaubte.Auf den schlimmsten Fall aber verbürgte sich Samt-Germain den, Herzog von Bouillon, daß mein gan-zes Ansehen nicht hinrcichcn sollte, zu verhindern, daßsein Schreiben oder sein Abgeordneter wohl und ehren-voll ausgenommen würden.

Unglücklicherweise war die Schwachheit der An-hänger dieses Herzogs ein so allgemein bekannter Um-stand, daß sein Freund, unerachrer aller dieser auSge»hängren Zuversichtlichkeit und Prahlerey, sich dennochgenöthigr sah, über diesen Punkt leicht wegzuellen.Er gestand ein, daß die Provinzen etwas lau leyen,und daß die ganze Partey erwaS nachläßig in allemsiy, waö ihn betreffe. Nachdem er durch diese gemäs-sigten Ausdrücke dem Herzog die Beschämung ersparthatte, billigte er die von Dem Herzog selbst zuerst vor-geschlagene Mäßigung, deren man sich bediene» sollte,wenn von ihm die Rede sey; nehmlich, keine auch nurder mindesten Schwierigkeit auögesetzke Bittein seine»Namen persönlich zu thun, sondern sich darauf «inzu-schränken, daß man den ganzen ReligionsiheilVorstel-lungrn wegen Zurücksetzung seiner Plätze» Verweige-rung der Gerechtigkeit, und wegen seiner Verbannungund Verfolgung machen lassen solle, welcher er wegenseiner Religionsliebe sich auögefetzt sehen müsse. Erwirft die Frage auf, was bey einem solchen so an dieVersammlung geschriebenen Briefe Gewagtes wäre?,N> Denkwürdig?. V.B. L Mach-