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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
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Die Gründe, auf diese Art allen außerordent-lichen Versammlungen ein Ende zu machen, warenhandgreiflich. Der Gegenstand derselben betrifft ent-weder die Kirchenzucht, oder ein Justiz- und Polizey-geschäfft, oder endlich eine Gnade, die man von demKönig erbitten will. Für den ersten Fall haben dieProtestanten ihre Provinzialsynoden, denen Se Ma-jestät durch Abstellung der außerordentlichen Versamm-lungen nicht zu nahe treten will. Alles was Er, undgewiß aller Billigkeit gemäß, in Ansehung dieser Sy-noden verlangt, ist: daß man sich dabey einzig mitdem beschäffkigen soll, was zur Zucht und Lehre ge-hört, stark daß man darinn oft unter diesem Vorwandvon bloß bürgerlichen Dingen handelte. Wenn derZweck dieser Versammlungen Justiz- und Polizey-fachen betreffen soll, so können sie auf keinerley Weiseeine Ausnahme von der allgemeinen Regel verlangen,welche jedes streitige Geschähst aus diesen beyden Fa-chern an die Richter und gewöhnliche Obrigkeiten ver-lveißk. Bloße Gnadensachen endlich muffen den Wegder Requecen und Suppliken gehen. Dazu kömmtnoch, daß nichts unnützer und unnöthiger ist, alsdie Bewegungen und große Unkosten, die eine außer-ordentliche Versammlung oft wegen solcher an sichhöchst unbedeutender Geschaffte verursacht.

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Noch war endlich auch ein andrer Grund gegendiese Versammlungen, den ich nicht ganz verheim-lichen, wohl aber mildern darf. Sie veranlassen oftunvorcheilhafte Urtheile von den Protestanten, weilweift Entwürfe viel eher als die Bestrebungen der^edelgesinnten vergessen werden, welche bey diesen lär-menden Versammlungen doch immer mit den billig-denkendern vermischt bleiben, und die letztem über-schreyen. Wenn sich zu Chatelleraur über diese oder

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