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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
113
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hundettfunfzigtausend Thaler. Das Ganze belief sichauf neun Millionen siebenmalhunderr und acht unddreyßigtausend Livres. Das andre Beweisstück, da-tirl vom 27 2kt. 1585 'ß 'Astociation des Ober-aufseherS von D mit den Salzpachcern, auf ei» Fünf«tel. Er verbürgt sich darinn bis auf den Betragdieses Fünftels für Anton Faschon, Notar, der ihmseinen Namen lieh, gegen die genannten zweenPächter.

Ein ähnliches Verfahren macht, daß dem Königebenfalls von der Tranksteuer, und den außergewöhn-lichen (unständigen) Gefällen beynahe nichts einge-kommen war. Gondy im Verstandniß und Theil«nehmer mit d'Inearville und den andern Mikg'ie»dern des Scaatsraths hacke sich darauf an Zahlungs-statt für vorgebliche Schulden, die er an den Königzu fodern hätte, anweisen lasten. So viel Schwierig-keiten auch mit der Entdeckung dieser ersten Unter»schleift und Nachsichtigkeiten verbunden waren, spürteich doch so sorgfältig nach, daß ich bereits für dreyMillionen aufgefunden hatte, welche jetzt mehr in denköniglichen Schatz kamen. Da meine Absicht, indemich so von Zeit zu Zeit den unrechtmäßigen BesitzernGüter wieder abnahm, die ihnen nicht gehörten, kei-ne andre war, als daS Volk zu erleichtern, so ver-ordnete ich nach Maßgabe dieser Entdeckungen jedes-mal im Namen Sr Majestät beträchtlichen Nachlaßan der Vermögcnsteuer, welches nach ihrer Vertheilungund Erhebung eine Hauprguelle von Mißbräuchenund Bedrückungen jeder Art war. ist sehr zuwünschen, aber schwerlich zu hoffen, daß man einstdie ganze Grundanlage dieses TMS der tönigüa-enEinkünfte umändern mochte (2).

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