Sie genossen diese Einkünfte und diese Rechte festlange, allein ohne daß die Brückenaufseher an die Er-füllung ihrer eingegangenen Verbindlichkeit dachten.Endlich war dieser erste Fond zerstreut und verloren,ohne daß man wußte: wie? und während dieser Zeitmachten die päbstlichen Beamten mehrere» Versuche,sich in den Besitz der Brücke und der Gerechtsame zusetzen. Am geschicktesten dazu schien ihnen die frey-willige Uebernahme der daran nöthigen Ausbesserun-gen. Sie wollten von Zeit zu Zeit daran arbeiten;allein obschon das Conseil Sr Majestät gegen diesenanmaßenden Schritt nicht alles verfügte, was es soll-te, so wurde den Unternehmern doch jedesmal wider-sprochen, und sie mit ihrem Gesuch ab > und zur Ruheverwiesen. Lauter Beweise für daö unläugbare RechtSr Majestät.
Ich ließ zu Beendigung dieses ganzen Streitseinen endlichen Beschluß abfassen, in Gemäßheitdessen die Rhone samt ihren Inseln, Fürthen, Was-serzoll und Geleite, Gerechtsamen und Zubehördeneinig und allein dem König seyn und verbleiben sollen,vermöge aller Hoheitö- Domainen - und Eigenthums-rechte der Krone. Dem zu Folge ließ der König dieBrückenverbesserung und die Untersuchungen zur Ent-deckung des ersten verlornen Fonds anfangen, und sowurde diese Angelegenheit beendigt, welche beynaheso wichtig in Ansehung des Herzogs von Savoyenals deö Pabstö war.
Der König brachte auch die Grafschaft St. Paulan sich, eins von den Gütern, womit der Herr Grafvon Soissonö abgefunden worden war. Da die-ser Herr sich in einem Abgrund von Schulden sah,entschloß er sich diese Grafschaft zu verkaufen, um sei- !ne Gläubiger zu befriedigen, die ihn sehr drängten. !
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