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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
40
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Salische Gesetz verbietet, daß das Königreich Frank-reich, um mich seines Ausdrucks zu bedienen, nicht aufdie Kunkel falleiz.solle, benimmt es ihm ein Mittel sichzu vergrößern, und zwar ein Mittel das um so wenigerzu verachten wäre, da es, so ganz von Gewalttätig-keit entfernt, keinen Grund noch Vorwand zum Kriegveranlaßt.-

Meine Antwort für den spanischen Connetablewar sehr nach Heinrichs Geschmack. Er versichertemich, daß ihn derselbe Geist bey der seinigen beseelt,daß er sie aber nur in schön und prächtig klingendeAusdrücke eingekleidet habe, um den Castilianer fei/rie Entwürfe nicht argwöhnen zu lasten (14).

Diese hinderte zwar das sehr, was itzt in Londonzwischen England und Spanien vorgegangcn war;doch ohne alle Hoffnung zur Ausführung derselbenganz abzufchneiden. Sie waren noch nicht so weit,daß man ernstlich hätte Hand anlegen können. Inpolitischen Dingen kommt alles auf Zeit iund Geduldan. In dem Kardinal Bufalo fand ich alles, waSich schon lange von Rom gesucht hatte. Ich trugsuch kein Bedenken, ihn merken zu kaffen, was einstkommen könnte; überzeugt, daß das KönigreichNeapel, womit ich dabey den heiligen Stuhl bedach«te, ein hinreichender Beweggrund wäre, diese Emi-nenz in Ansehung des anverkrauren Geheimnisses ver«schwiegen zu machen, und selbst zur Beyhülfe zu be«wegen.' Er schien mir übrigens auch mit dem Geistder ächten Politik begabt. Spanien öffnete durch dieerst kürzlich vorgenommene Besitzergreifung der Festun-gen Porto Ercole, Qrbttello, Talamone, Piombino,Final und Monaco wider Willen den Pabst die Augen.Hätten die Römer in allen diesen ErweiterungSversu«chen nicht die Vorboten ihrer eignen nahen Unter-jochung