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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
7
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M, tischt so sehr versteckt waren, daß ich sie nicht hät-te aufspücen können.

2) Die französische Geistlichkeit hatte durch ihreKardinale, Erzbischöffe und Bischöffe ihren General-Einnehmer Castille wegen Veruntreuung angegeben.Ihre an mich gerichtete Schrift war mit einer so klarenund bestimmten Beilage belegt, daß der König sichnur die unermeßliche Summen wieder erstatten las-sen durfte, die dieser Einnehmer unterschlagen hatte.

z) Alle Finanz - und Geschäfts Männer, beson-ders die Schatzmeister von Frankreich als große Zer-rütker der Finanzen konnten mit Castille gleich behan-delt und hiezu eine Gerichtskammer errichtet werden,welche große Vorkheile bringen mußte, wenn mannurKabalen und Bestechungen daraus zu entfernen wußte,welche solche'Kammern gewöhnlich unwiksam machen.

4) Die Betrügereien in Veräußerung der Kron-güter waren so handgreiflich, daß mehrere von denitzigen Besitzern sie ohne Rechteste! und durch bloßeAnmaßung benutzten. Andre hatten sie um einen so nie-drigen Preis erworben, daß sie nur im ersten Jahrdurch den damals laufenden sechzehnten Pfennig schonmehr l als ihre Auslage davon wieder gezogen hatten.Dicß machte ich dem König ganz klar, und verhinder-te dadurch eine förmliche gerichtliche Bestätigung die-ser Veräußerungen. Ich bewog ihn, vielmehr einzurwilligen, daß alle diese Güter wieder eingezogen oderdoch ihre Erwerber zu Erlegung des wahren Werthsangehalten werden sollten.

51 Alles dieß galt auch bey den verschiedenenAemtern und Bedienungen, deren Besitzer man zwin-gen mußte, eben die Summen, die ihnen diese Stel-len gekostet hotten, entweder nach ihren Finanzen zuergänzen oder zurück zu empfangen.

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