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beide, «rund ich, einen Schlüssel dazu bekommen;einen dritten der Schatzmeister. Nach Ablauf seinesDienstjahrS erhielt dieser ein Certifikat, von mir und 'Vienne unterzeichnet, über die Summen, welche wäh.rend seiner Amtsführung in die königliche Kassen ge.kommen waren; dieß stellte er seinem ablösenden Nach,folger zu, und erhielt von diesem eine Quittung, durchderen Vorzeigung er frey wurde. Der angehendeSchatzmeister konnte die Berichtigung des Inhalts vondem Cerriftkat, durch Augenschein der im Schatz ent«haltenen Summen, verlangen. Auf seine bloße, itzt,gedachte Quittung war der Schatzmeister berechtigt,seine Rechnung zu stellen, und die Rechnungskammerkonnte ihm die Annahme derselben ohne weitere Un-«ersuchung, nicht verweigern.
Der König hielt auch dafür, daß er seinen Wik.len bekannt machen und sein Verfahren sowohl in An-sehung dieser Geldanhäufung, als der Veränderungenrechtfertigen müsse, die man in dem Finanzwesen schongesehen hatte, und noch zu sehen bekommen würde.Er that dieß in einem ausserordentlich dazuver^mmel-len Rath. Der Kanzler empsteng vom König undriotificirte die Liste derer, aus denen diese RarhSverssammlung bestehen sollte. — Es waren Abgeordne-te von den höchsten Gerichtshöfen in Paris, die eben«,falls seine Majestät benannten, die vorzüglichsten Aut-glieder seines Staatsrarhs, und die ersten Verwalterder Gerechtigkeit, Finanzen und Polizey. Am be-stimmten Tag fanden sie sich in dem großen Cabinetim Louvre ein, das am Ende des Gardesaals nebendem Zimmer des Königs ist.
Der König kam, da alle versammelt waren, her-ein, und nachdem er befohlen hatte, sich zu setzen, er-klärte er die Gründe seines Verfahrens, iu einer Re-de
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