Dritter Brief der Sachsen.
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ihnen oder ihren Fürsprechern Gemeinschaft haben darf; mit solchen, torg.die genau wissen, daß alles wahr ist, was wir über ihn aussagen,und doch wissentlich an allen seinen bösen Werken Theil haben,und vor euch zu kommen Pflegen, um seine Ungerechtigkeit mitdem Mantel ihrer Fürsprache zu verdecken, und so großen FrevelsAnwälte zu sein. Und wenn sie in der Versammlung dieser hei-ligen Kirche, welche immer gelehrt hat, daß man mit Gebanntenkeinen Verkehr haben dürfe, sich als Redner hören lassen, so hörtman sie eben so geduldig an, wie die Unfern, und macht kei-nen Unterschied zwischen denen die Unrecht thun, und denen diees leiden.
„Dieselben haben sich auch neulich im Gefolge ihres Herrngegen diejenigen erhoben, welche den apostolischen Geboten gehor-sam sind, um sie zum Ungehorsam zu zwingen; nämlich im LandeSchwaben, wo durch Verbrennung der Kirchen und Zerstörungder Altäre zahllose Tempelschändungen begangen sind'. In dieserSache wollen wir sie weder beschuldigen noch entschuldigen; dasaber behaupten wir der Wahrheit gemäß, daß jener in den Kir-chen und deren Friedhöfen begangene Raub mit Einwilligung undErlaubniß sowohl des Fürsten als fast aller anwesenden GroßenVerübt worden ist, und zwar in der Erwägung, daß sie erklärtenjenes kirchenräuberische Heer auf andere Weise nicht unterhaltenzu können."
„Auch das weiß die heilige römische Kirche, daß der vorge-nannte Heinrich dem Herrn Papste eidlich zugesichert hat, es werdein Zukunft weder er, noch irgend jemand, dessen er mächtig sei,einen von denen, welche aus irgend einem Orte der Welt zu denSchwellen der Apostel ziehen, an seinem Wege hindern. Wie eraber dieses eidliche Gelöbniß gehalten habe, das machen, wennwir auch schweigen, die Anzeichen der geschehenen Thaten sel-ber kund.
„Demnach also hat, außer dem Spruch, welcher von den Alt-Vätern und von eurer Heiligkeit gegen dergleichen Mifsethäter er-
1) 1Ü78, »m Allerheiligen; flehe oben S. 118.