Einleitung. XV
Das sind rhetorische Hebungen des Verfassers, wie sie in Schrif-ten dieser Zeit häufig Vorkommen.
Von besonderer Wichtigkeit ist Bruno für die Kenntniß derneuen ständischen Verhältnisse, wie sie sich gerade in dieser Zeitbildeten und festzusetzen anfingen, indem ein bestimmter Stand sichder Wassenführung bemächtigte, deren kunstreichere Ausbildungeine besondere Erziehung und Uebung erforderte. Genau verbun-den damit ist das Lehenswesen, welches bereits so sehr in alleVerhältnisse eingedrungen ist, daß die alte Einteilung in Gaueund die Stellung des Grafen als des königlichen Stellvertreters,Gemeinden freier Männer gegenüber, zu verschwinden beginntgegen die verschiedenen Lehensverbändc; wer nicht den Roßdienstleistete, konnte nur iu wenigen Fällen seine alte Freiheit behaup-ten, während in der Genossenschaft der Reisigen die Unterschiededer Geburt nach und nach vergessen werden wie in der großenKörperschaft der Kirche. Bruno unterscheidet einen Adel (nobili-tas), zu welchem wohl die Abkunft von einem ansehnlichen Ge-schlecht und bedeutender Besitz gehört; der König selbst wird dazugerechnet (S. 7. 50), die Fürsten (prinvipos, Primates), nämlichBischöfe, Herzöge und Grafen; gewiß auch freie Herren oder so-genannte Dynasten mit bedeutendem freiem Erbgut, die sich vonallem Lehnsverband frei gehalten haben: dazu mag jener Friedrichvom Berge S. 20 gehört haben. Diesen zunächst, welche auchdie Größeren (msioros) heiße», stehen die Mittleren (moäii, mo-äiooros S. 50. 110) welche noch selbst Vasallen haben. Dannfolgt die gemeine, aber freie Ritterschaft, deren Anzahl namentlichin Sachsen sehr groß gewesen sein muß, wenn wirklich im säch-sischen Heere 1078 ihre Anzahl 60000 (militos srmsti S. 118)betrug. Darunter waren gewiß viele, die auch noch ihr Landselbst bauten; die wohlhabende» sächsischen Bauern freier Abkunfthatten noch keineswegs das Schwert ganz aus der Hand gelegt,und bewiesen durch die That, daß sie nicht, wie man von ihnenbehauptete, der ritterlichen Kampfesweise (usus militiao S. 34) un-kundig seien. Doch ist schon von einem besonderen Ritterstande