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Allgemeinen (S. 216) unterscheidet, auch iu ihm, namentlich in derwillkührlichen, durch kein bestimmteres Gesetz, durch keine schar-fern rhythmischen Abschnitte, durch keine äussere Rücksicht aufeinen Cantus firmus gebundnen Fortführung deutlich aus.
2. Freiere Formbildung.
Die Zweilheiligkeit haben wir in den Formen freier Nachah-mung desswegen förderlich gefunden, weil sie in dem ununter-brochnen, diesen Formen eignen Stimmgewebe wenigstens einenAbschnitt, ein näheres Ziel vor dem letzten Schlüsse giebt, aufdas wir sichrer losgehen, bei dem wir einen Augenblick ruhenkönnen, um mit neuer Kraft und Sammlung fortzufahren. Es istdaher begreiflich, dass die meisten Tonstücke sich diese Form an-eignen.
Nicht immer tritt sie aber in der scharf bestimmten Weisehervor, die wir besonders früher, in den homophonen Liedformen,geltend machten. Oft liegt sie der Komposition zum Grunde, wirdaber verhüllt, indem man den Schluss sogleich durch Weiterfüh-rung der Stimmen abbrichl, gleichsam ungeschehen macht. Dasvorige Präludium giebt ein genügendes Beispiel. Es geht nachNo. 298 so:
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weiter, und man sollte im nächsten Takte den Theilschluss in derDominante (Gw'moll) so, wie bei a,
oder in irgend einer ähnlichen Weise erwarten. Der Schluss er-folgt auch. Aber auf dem Schlussakkorde selbst setzt, wie wir inb sehen, der Tenor wieder das erste Motiv ein und beginnt damitauf dem Schlusstone des ersten Theils den zweiten.
Eine ähnliche, nur noch verborgnere Konstruktion hat das F-dur-Präludium aus dem zweiten Theil des wohltemperirten Klaviers,dessen Anfang in No. 263 mitgetheilt ist. Dieser Anfang hat dieKonstruktion eines Vordersatzes des ersten Theils, nur dass er