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2 (1847)
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Versammlung die Strophen und Verse zu verbinden, sowie desVor- und Nachspiels, womit er den Gemeinegesang zu um-schliessen pllegt. Vor- und Nachspiel werden wohl auch in festerkünstlerischer Form komponirt oder improvisirt, und gehören dannnicht zu unsrer jetzigen Betrachtung. Wir haben es hier nur mitden, meist aus dem Stegreife zu bildenden Sätzchen aus wenigenTönen, oder Akkorden, oder Figuren zu thun, mit denen der Or-ganist eine Strophe einzuleiten, oder auch dem Gesang einen Aus-gang, gleichsam einen Nachklang zu geben hat; Sätzchen, die we-der für sich, noch im Zusammenhänge des Ganzen eine so festeForm annehmen, dass man sie als Kunstwerk ansehen dürfte.

Eben, weil sie nicht Kunstwerk von bestimmt ausgeprägterForm sind, sondern nur zu den Obliegenheiten des Organisten ge-hören, ist hier nur das Nöthigste anzudeuten, damit man ihre Er-findung an die Kompositionslehre zu knüpfen wisse; das Näheregehört in Anweisungen für Organisten *).

Der nächste Zweck der Vor- und Zwischenspiele ist, dieGemeine auf den Ton der bevorstehenden Strophe hinzuleiten. Hier-zu gesellt sich in Bezug auf die Zwischenspiele der andre Zweck,die verschiednen Strophen zu einem auch musikalisch, tönend zu-sammenhängenden Ganzen zu verbinden. Dieses letztere ist in derThat (was man auch gegen die meistens der Einfachheit,Harmoniefülle und Würde der Choralstrophen unangemessnen Zwi-schenspiele einwenden mag) in den meisten Fällen nothwendig.Man würde es nicht wohl leiden, den vollen Gemeinegesang mitvollem Orgelklang bei jeder Slrophs abbrechen und in eine Pauseversinken, ein einziges Lied in dreissig und mehr Stücke (Strophen)zerbrechen zu lassen, und so alle Lieder des Gottesdien-stes. Wer dergleichen je in einer Kirche gehört, kann es nichtbilligen, wenigstens nicht als Regel gelten lassen, und muss eineFortspinnung des musikalischen Fadens, wäre es auch durch dieärmsten Zwischenspiele, als Regel vorziehen. Der dritteZweck der Zwischenspiele ist, auf den Sinn der folgenden Strophehinzuleitcn, oder den der vorhergehenden festzuhallen, die vorigeStrophe ausklingen, nachwirken zu lassen; dies ist auch in Bezugauf das ganze Lied der Zweck des Nachspiels.

Für den ersten Zweck nun genügt, den Ton anzugeben, oderdurch irgend eine Tonfolge oder Modulation auf den Ton hinzuleiten,in dem die Gemeine einsetzen soll. Wird dieser Ton durch dievorhergehende Harmonie als ein nothwendiger dargestellt, z. ß. als

*) Vergl. Türk von den wichtigsten Pflichten eines Organisten, oder auchBecker über denselben Gegenstand.