haben wir schon S. 118 vorausgcnommen. Hier bleibt noch dieGrundveränderung zweitheiliger oder viertheiliger Ordnung in drei-theilige und umgekehrt zu besprechen. Stillschweigend haben wirschon in No. 223 einen solchen Fall vorübergehen lassen.
Soll eine vieriheilige Melodie (wie unsre meisten Choralmelo-«lien bekanntlich sind) in dreilheilige Ordnung gebracht werden, sokann dies nicht durch unmittelbare Umschreibung geschehen, wennnicht aus HaupUheiien Nebeutheile werden sollen und umgekehrt.Wollte man so verfahren, z. ß. mit der Melodie: ,,Ich singe dirmit Herz und Mund,“ —
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so würden alle Accente verändert und die Melodie ungeachtet dergleichen Tonfolge eine durchaus andre.
Man hat vielmehr zu erwägen, dass die viertheilige Ordnungeine zusammengesetzte *), die dreitheilige aber eine einfache ist,beide sich also nicht unmittelbar neben einander stellen lassen.Wir müssen Häher die vieriheilige Ordnung zuvor auf die ihr zuGrunde liegende zweitheilige zurückführen, z. B. obige Melodie erstin vier Zweivierteltakle bringen. Nun haben wir Takte von zweiTheilen und zwei Noten. Sollen diese dreilheilig werden, so bleibtnichts übrig, als auf die eine Note zwei Theile, auf die andre nureinen Theil zu rechnen; und da versteht es sich von selbst, dassdas grössere Gewicht (die längere Dauer) in der Regel der grossenNote, dem Haupttheile,
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zuertheilt wird, — wiewohl inEntgegengesetzt, z. B. hier im Vorübergehen
besondern Stimmungen auch das
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(wie später in No. 255) wohl denkbar und zulässig wäre.
Wollte man aber zusammengesetzte Taklordnung beibehalso könnte aus der vier- und dreitheiligen nur eine seohstheilige
) Hierüber ist nöthigenfalls die allg. Musiklebre S. 100 nachzulesen.