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Zweiter Abschnitt.
Erweiterungen der Satzform.
Im vorhergehenden Abschnitt ist die Satzform bereits von 2Takten auf 4, 8, 16 Takte ausgedehnt worden und hätte sich mög-licher Weise (S. 25) noch weiter erstrecken lassen. Alle dieseAusdehnungen änderten aber im Wesentlichen nichts an der Satz-form und daher war ein Satz von 8 oder 16 Takten im Grundenicht verschieden von einem von 4 oder 2 Takten. Jetzt betrachtenwir das Entstehen verschiedner Erweiterungen, die aus der Gränzeder ursprünglichen Satzform herausschreiten.
A. Ausdehnung des Schlussmoments.
1. Der Schlussakkord.
Mit dem Eintritte des Schlussakkords ist der Satz zu Endeund zwar befriedigend zu Ende gebracht, wenn der Schlussakkord(Th. I. S. 46) auf den Haupttheil oder doch gewesenen Haupttheildes Taktes fällt. Dann kommt auf die Zeitdauer dieses Akkordesim Wesentlichen nichts an. Der nachstehende Satz z. B.
ist bei b und c eben sowohl befriedigend und vollkommen geschlos-sen, als bei a ; der erste Augenblick, das rechtzeitige Eintreten desSchlussakkordes auf dem Niederschlage des letzten Takts hat in allendrei Fällen entschieden. Nur wird bei dem langem Aushalten desSchlussakkordes das Gehör und Gefühl länger mit ihm beschäftigt,also tiefer von seiner beruhigenden, abschliessenden Kraft erfüllt.Daher findet man in vielen Kompositionen den Schlussakkord durcheinen Halt unbestimmt verlängert und der Spieler wird durch seinGefühl auch ohne Vorschrift und bewusste Absicht häufig angeregt,den Schlussakkord bald länger auszubalten, bald kürzer anzugeben.