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3. Wesen und Nothwendigkeit der Formlehre.
Wir haben schon anerkennen müssen, dass unzählige Formender Kunst möglich sind, dass es im Grunde soviel Formen, alsKunstwerke geben kann. Mögen nun auch alle diese Formen ingewisse Klassen zusammentreten, mögen ganze Reihen von Kunst-werken, z. B. alle Fugen oder alle Märsche, in gewissen Grund-zügen ihrer Form übereinstimmen und sich eine Anzahl von Haupt-formen oder Kunslformen, wie wir sie oben benannt haben, auf-stellen lassen: so würde doch die Formlehre nichts als eine Samm-lung von lodten Modellen sein, die man nicht einmal vollständig zu-sammenbringen könnte, die uns in der Komposition nicht belebenund fördern, sondern nur hemmen und stören könnten; — wofernnicht allen Formen ein tiefer, lebendiger und belebender Grundge-danke unterläge. Dieser Grundgedanke, der alle bis auf heute schonvorhandne und alle möglicher Weise noch künftig hervortretendeFormen trägt, kann hier im Voraus nur angedeutet, aber erst mitder Vollendung der ganzen Formlehre dargelegt und erwiesen wer-den. Doch wird der, welcher uns in der Entwickelung des erstenTheils der Kompositionslehre nachdenkend gefolgt ist, wohlvorbe-reitet sein zur Aufnahme dieses Grundgedankens, — ja, er wirdihn mehr oder weniger klar schon vorausselzen.
Wir haben nämlich schon im ersten Theil alle die verschied-nen melodischen, harmonischen und rhythmischen Gestaltungen alsvernunftgemässe Folgerungen aus den einfachsten Grundgestaltensich entwickeln sehen, so dass die Elementarlehre alle Elementar-gestaltungen enthalten oder wenigstens nach weisen und rechtfertigenmusste, die vernünftigerweise statt haben können.
Im gleichen Sinne schreitet nun die Formlehre weiter. Sie lässteine Form nach der andern sich aus den in der Elementarlehre ge-fundnen Grundlagen vernunftgemäss und in strenger Folgerichtigkeitentfalten, so dass also jede einzelne Form in der Elementarlehreund den vorangegangnen Formen ihre Rechtfertigung findet und mitder Vollendung der Formlehre alle möglichen Kunslformen aufge-wiesen oder wenigstens nachgewiesen, dem Jünger zu eigner Auf-findung und Herstellung zugewiesen sein müssen.
Hiermit ist also ausgesprochen, dass jede unsrer Formenauf Vernunft
beruht und in dieser ihrer Grundlage
künstlerische Nothwendigkeithat. Eingedenk unsers früher bewährten Grundsatzes *) wollen wirsogleich aussprechen, dass wir nur in sofern irgend eine Form als
*) Th. 1. S. 15_der Komp. L.