zu große Leere würde gemacht haben (i). Nochnöthi-ger war es, der Maaren unserer Nachbarn entbeh-ren zu lernen, als ihrer Münzen. Frankreich warganz voll von ihren Manusaeturwaaren, und eö istunbeschreiblich, welchen Schaden uns die auSländi-schen Zeuge, besonders die reichen, thaten. Die Ein-fuhr der letzteren und aller andern wurde daher beygroßer Strafe verboten; und da im Lande nicht so vielkostbare Zeuge gemacht werden konnten, als man brauch-te, so ergrif man das wahre und beste Mittel, mantrug sie nicht. Der Gebrauch aller Arten von reichenStoffen wurde durch den König abgeschaffc (2).
Alle diese Verordnungen hatten Beziehung aufdie letzte durch welche verboten wurde, gemünztesGold oder Silber aus dem Lande zu führen. Nichtnur die Gelder selbst sollten konstszirt werden, wennman sie auffienge, sondern auch das ganze Vermögenderjenigen, die entweder unmittelbar Gold oder Silberausführten, oder auch nur die Ausfuhr begünstigten.Der König zeigte öffentlich, wie sehr ihm diese Sacheam Herzen lag, indem er einen Schwur that, niemalseinen Uebertreter dieses Gesetzes zu begnadigen, undsogar diejenigen, welche für einen solchen bitten wür-den, seine Ungnade empfinden zu lasten. Das allesaber würkle noch weiter nichts, als daß man den Un-terschleif nur noch heimlicher betrieb. Ich glaubte einBeyspiel würde gegen ein so eingewurzeltes Uebel mehrwirken, als alle mögliche Drohungen. Verschiednesehr angesehene Personen, und selbst vom Hofe wußtenaus diesem schlechten Hansel Vorrheile zu ziehen, in-dem sie das Geld unter ihrem Namen gehen ließen,oder das Ansehen, welches ihr Verkehr mit dem Aus-lände und in den Grenzorten ihnen gab, sich theuerbezahlen ließen. Dies wußte ich, und ich hielt es für
P z das
>