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dem schon so lange vergebens gearbeitet war / ge-schlossen. (24)
Die Bedingungen waren folgende. Für dasMarquisac Saluzzo, auf welches der König Verzichtthat, sollte der Herzog von Savoyen ihm die Plätze:Sental, MontS und Roguespa,viere, den ganzenDistriit Bresse, die Ufer und umliegenden Gegenden^von beyden Seiten der Rh ne bis Uon, (ausgenom-men die Brücke von Giezin und einige für den Her-zog nolhwendige Durchgänge nach Franche-Comtö,jedoch ohne daß dieser dadurch das Recht erhielte , vondiesen Orten irgend ejne Abgabe zu erheben, noch oh-ne des Königs Erlaubniß Vestungswerke daselbst an-zulegen oder Truppen durchmarschieren zu lassen, undmit der Bedingung, daß er für das Recht desDurchgangs über die Brücke von Grezin hunderttau-send Thaler an die Krone Frankreich bezahlte) fernerdie Cicadelle von Boury, das Amt Gep, Chateau-Dauphin mit den dazu gehörenden Orken, und alles,was jenseits deö Gebirges zu der.Provinz Dauphinsgerechnet werden ko nce, abrretcn; desgleichen AuS,-Chousy, Vulley, Pont-d'Arley, Seissel, Chanaund Pierre - CiMel in der Gegend von Genf an dieBehörde, zurückgeben; die VesiungSweeke von Beche-Dauphin sollten geschleift werden; und der König, in-dem er von seiner Seite alle seine übrigen hier nichtgenannten Eroberungen zurück lieferte, das Recht haben,das Geschütz und die Kriegsvorrärhe, welche sich der-malen darin befänden, zurückzunehmen. Die übrigenArtikel betrafen die über die Grenzen entwichnen Ver-brecher, die KriegSgekangnen, die geistlichen Pfrün-den, den Gütertaufch zwischen Privatperjonei«, undMehr dergleichen Dmge. Es wurde auch ausge-macht, daß der Herzog von Nemours, der einen Theiliss- lvenkwkrvigk. Hl. L>. P seiner