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Zweyte Abtheilung, Zweyter Band (1792)
Entstehung
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Namen und die neue Wahl so sehr verblenden, daßMan den Vorschlag that und billigte, das Uebel durchdas Uebel selbst zu heilen. Es wurde beschlossen, daßder neue Rath alle königlichen Einkünfte, die manohne genaue Untersuchung aufdreyßig Millionenanschlug, in zwey gleiche Theile theilen sollte. Den ei-nen sollte er in Händen behalten, und davon die Pensio-nen, die Besoldungen, die Rückstände, und die andernSchulden und Verbindlichkeiten des Staats bezahlen.Es sollten ferner von dieser Summe noch die Gelder zurAusbesserung der Städte, der Gebäude, der Straßenund andern öffentlichen Werke genommen werden, ohnedaß weder der König, nach die höchsten GerichtshöfeRechenschaft davon fodern, noch die Anwendung der-selben untersuchen könnten. Eine herrliche Gelegenheitder Habsucht der Mitglieder dieses Raths zu schmei-cheln, war diese unumschränkte Gewalt über die Hälfteder Einkünfte des Staats. Und wenn man sich nureinen Augenblick untreue Verwaltung denkt: wievielTheile mußten nicht leiden! Welche Verwirrung, wel-cher Verderb mußte nicht entstehen!

Mit gleicher Unabhängigkeit überließ man die an-dre Hälfte den König, um sie durch sich selbst, oderdurch seine Minister anzuwenden. Es sollten davonalle Kriegskosten mit Inbegrif der Befestigungen unddes Geschützes, die auswärtigen Angelegenheiten, Un-terhandlungen und Gefandfchaften, die Unterhaltungdeö königlichen Hofstaats, seiner Gebäude und Equi-pagen, die Gnadengeschenke an seine Offiziere, und sei-ne kleinen Ausgaben bestritten werden. Ueber die Er-hebung und Verwaltung dieser beiden Hälften wurdekeinem Theile etwas vorgeschriebe», um die gegenseiti-ge , Unabhängigkeit nicht zu beeinträchtigen. Auf diesethaten sich die Erfinder sehr viel zu Gute, als ob dieStärke eines Reichs nicht darauf beruhete, daß man,

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