Druckschrift 
Zweyte Abtheilung, Zweyter Band (1792)
Entstehung
Seite
295
Einzelbild herunterladen
 

- 2<z;

genheif, und der Mangel klärerer und richtigerer Aus-sichten in die Zukunft, welchen die Eigenliebe uns ein-zugestehen hindert, das ist, wodurch die altenMißbräuche verewiget werden. Man muß, sagt man,an den Gesetzen und Gebräuchen nichts ändern. Ichbin ein großer Anhänger dieses Grundsatzes, nur dieFälle ausgenommen, wo die Nützlichkeit, und nochmehr, die Norhwendigkeic erfordern, daß man davonabgehe.

Man beschäftigte sich also, die alten Verordnungenaus dem Staube zu ziehen, und war im Begrif, eineschon so fruchtlose Sammlung noch zu vermehren; abereine wirkliche Unmöglichkeit stellte sich diesem Entwurfentgegen, und vernichtete ihn. Der größte Theil dieseralten Constitutionen hatte bloS eine Regierungsformzum Gegenstände, wo das königliche Ansehn, mitei-nem eitlen Titel beehrt, im Grunde nur eine wahreSklaverey war. Sie konnten also auf eine Zeit nichtmehr paffen, wo der allgemeine Vortheil die Gewalt,weiche vorher unter einer Menge von Köpfen vertheilewar, zur Grundlage der gemeinschaftlichen Sicherheitgemacht, und in einem Einzigen vereiniget hat.

Man kam also von diesem Einfall auf einen an-dern, bey welchem man stehen blieb, weil er, ich weißnicht wodurch, irgend etwas scheinbares hatte, obgleichim Grunde sich nicht geringere Unbequemlichkeiten da-bey fanden. Man errichtete ein Rathskollegium, wel-ches man den Vernunftrach (Lont'eil llo raison) zunennen beliebte, und dessen Glieder jezt von der Ver-sammlung, und in der Folge von den höchsten Gerichts-höfen ernannt werden sollten. Aber hatte man dennnicht schon ein Rachekollegium ? Und war dieses nichtselbst unvermeidlich Schuld an der Verwirrung der Fi-nanzen und dem Elend des Volks? Das schadetenich.s. Die ganze Menge ließ sich durch den schönen

T 4 Namen