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den sollten. Eben so solle es mit allen Besatzungen,welche man in die verschiednen Platze des Reichs legenwürde, gehalten werden. Alsdann folgte die Bestim-mung dieser Statthalterschaften : Provence dem Herzogvon Nemours; Languedoc dem Herzog von Ioyeuse;VourbonnaiS und la Marche dem Herzog vonElboeuf;Bretagne dem Herzog von Mercoeur; die beiden VepinSals eine Statthalterschaft dem Herrn von Alincourt;ein Theil der Normandie dem Herrn von Villars;Jsie de France dem Baron von Rosne; Orleannoisund Berry dem la Ch^tre; Picardie dem Herzog vonAumale; Champagne dem Herzog von Guise nebst-er Würde des Grand-Maitre und allen geistlichenund weltlichen Ehrenämtern, welche vorher bey seinemHause gewesen waren»
Der Herzog von Mayenne war, wie billig, amreichsten versorgt. Mit der Statthalterschaft vonBour-gogne vereinigte man für ihn noch die von Uonnois,Forez und Beaujoloiö; und in allen diesen Provinzengab man ihm eine Gewalt, die die Macht des Königsvernichtet haben würde; das Recht, nach seinem Gut-befinden die Stellen der Gouverneurs und königlichenVerwe'er und alle andern Ä mter , nicht nur beymKriegsstande, sondern auch bey den Finanzen und denGerichten, ja noch mehr, alle Pfründen und geistlichenWürden und Plätze zu vergeben. Um diesen so außer-ordentlichen Vortheilen die Krone auszulctzen, fügteman noch das Amt eines Konnerable, oder eines höch-sten Verwesers der Krone hinzu; denn nur dieses al-lein schien des Herzogs von Mayenne würdig. Ueber--em behielt man noch vier Marschallsstäbe von Frank-reich in petto, wozu die Ligue zur gehörigen Zeit diePersonen nennen wollte, und ansehnliche Pensionen fücdie vornehmsten unter ihnen. Man harre sich so weit
ver-