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Zweyte Abtheilung, Zweyter Band (1792)
Entstehung
Seite
XXXIX
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welche der Reg. Heinrichs IV. rc. xxxix

alles dessen/ was den Menschen sonst das heilig-ste ist, bereits ihre Kraft bewiesen, welche dasehrwürdige Vcrhäitniß zwischen dem Souverainund dem llnterthan und den noch starkem Triebder Natur üdermeistcrten, finden an den Pflichtender Menschlichkeit keinen Zügel mehr; und die Ge-walt selbst, welche Menschen anwenden müssen,um jene starken Bande zu sprengen, reißt sieblindlings und unauchallsam zu jedem Aeussrstenfort. Die Gefühle für Gerechtigkeit, Anständig-keit und Treue, welche sich auf anerkannte Gleich-heit der Rechte gründen, verlieren in Bürgerkrie-gen ihre Kraft, wo jeder Theit in dem andern ei-nen Verbrecher sieht, und sich selbst das Straf-amt über ihn zueignet. Wenn ein Staat mitdem andern kriegt, und nur der Mille des Sou-verains seine Volker bewaffnet, nur der Antriebder Ehre sie zur Tapferkeit spornt, so bleibt sie ihnenauch heilig gegen den Feind, und eine edelmüthi-Le Tapferkeit weiß selbst ihre Opfer zu schonen.Hier ist der Gegenstand der Begierden des Krie-gers etwas ganz verschiedenes von dem Gegenstän-de seiner Tapferkeit, und es ist fremde Leidenschaft,die durch seinen Arm streitet. In Bürgerkriegenstreitet die Leidenschaft des Volks und der Feindist der Gegenstand derselben. Jeder einzelne Mannist hier Beleidiger, weil jeder einzelne ausfreyer Wahl die Partey ergriff, für die er

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