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„vor mich stellten. Ich wünschte wohl, man hätte die,,Wehrlosen und Unschuldigen verschont". Der Befehl,mit dem Morden aufzuhören, den man am folgendenTage bekannt machte, war eine Frucht dieser Unkerre-düng. Der König glaubte selbst, seine Ehre beruhedarauf, daß er öffentlich bekannt machte, es sey allesohne seinen Willen gescheht,; welches er auch durch offneBriefe that, die er in alle Provinzen schickte. Er schoballe Schuld auf die Guisen, und wollte das Blutbadblos für eine Wirkung ihres Haffes gegen den Admiralausgeben. Die besonder-! Briefe, welche er deshalbnach England, nach Teutschland, an die Schweiß undan andre benachbarte Staaten schrieb, waren in densel-ben Ausdrücken abgefaßt.
Ohne Zweifel aber zeigten die Königin Mutterund ihr geheimer Rath dem Könige die Folgen einerso öffentlichen Verlaugmmg. Wenigstens änderte erbinnen acht Tagen so sehr seine Sprache und seine Ge-sinnung, daß er ein Lit de Jistüce im Parlament hielt,um dort andre offne Briefe registriren zu lasten, derenInhalt war: Was inan am 24. August gethan hatte,sey alles aufseinen ausdrücklichen Befehl 72), und umdie Hugenotten zu bestrafen, geschehen, deren Jedem(es oersteht sich, der Vornehmsten) man ein Hauptver-brechen aufbürdete, um, wenn es möglich wäre, dieserschändlichen Schlächterey den Namen und den Anstricheiner gerichtlichen Urteilsvollstreckung zu geben. DieseBriefe wurden an die Stadthalter der Provinzen ge-schickt, mit dem Befehl sie bekannt machen zu lassen,und den Ueberrest derer, die man Verbrecher nannte,zu verfolgen. Die Grafen von Tende und Charny, dieHerren von Mandelot, Gordes, Saint-Heran undCarouge 7 g), welche sich öffentlich weigerten, einen sol-chen Befehl in ihren Statthalterschaften auszuführen,
ver-