XL Gesch. d. französ. Unruhen
terdrückung sicher zu stellen sich das Ansehen gebenwill, indem man ihn doch offenbar allen Schreck-nissen eines Bürgerkriegs überliefert. Nachdemman über die zu nehmenden Maaßregeln einig war,und den 15 May 1560 zum Termin, die Stadt >Blois zu dem Ort der Vollstreckung bestimmt hatte,schied man auseinander, jeder Edelmann nach sei-ner Provinz, um die nöthige Mannschaft in Be-wegung zu sehen. Dieß geschah mit dem bestenErfolge, und das Geheimniß des Entwurfes littnichts durch die Menge derer, die zur Vollstreckungnöthig waren. Der Soldat verdingte sich demKapitain, ohne den Feind zu wissen, gegen dener zu fechten bestimmt war. Aus den entlegenerenProvinzen fiengen schon kleine Haufen an, zu mar-schieren, welche immer mehr arrschwellttn, je nahersie ihrem Standorte kamen. Truppen häuften sichschon im Mittelpunkt des Reichs während die Gru-sen zu Blois, wohin sie den König gebracht hatten,noch in sorgloser Sicherheit schlummerten. Eindunkler Wink, der sie vor einem ihnen drohendenAnschläge warnte, zog sie endlich aus dieser Ruhe,und vermochte sie, den Hof von Blois nach Am-bosse zu verlegen, welche Stadt ihrer Citadelle we-gen gegen einen unvermuthetenUeberfall länger,wieman hoffte, zu behaupten war.
Dieser Querstreich konnte bloß eine kleine Ab-änderung in den Maaßregeln-der Verschworenen
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