- welche d. Reg. Heinrich IV rc. xxx r
rigkeit der Empfänger und die Zahl der Kandida-ten, und was sie Key dem kleinern Theil dadurchgewannen, verdarben sie bey einem weit großem,welcher leer ausgieng. Die Habsucht, mit der siesich selbst den besten Theil an dem Raube desStaats zueigneten, der beleidigende Trotz, mit demsie sich auf Unkosten der vornehmsten Hauser in diewichtigsten Bedienungen eindrängten, machte all-gemein die Gemüther schwürig; nichts aber warfür die Franzosen empörender, als was sich derhochfahrende Stolz des Kardinals von Lothringenzu Fontainebleau erlaubte. An diesen Lustorr, woder Hof sich damals aufhielt, hatte die Gegenwartdes Monarchen eine große Menge von Personengezogen, die entweder um rückständigen Sold undGnadengelder zu flehen oder für ihre geleisteten- Dienste die verdienten Belohnungen einzufoderngekommen waren. Das Ungestüm dieser Leute,unter denen sich zum Theil die verdientesten.-Offi-ziers der Armee befanden, belästigte den-Kardinal.Um sich ihrer auf einmal zu entledigen, ließ er,nahe am königlichen Schlosse, einen Galgen auf-richten, und zugleich durch den öffentlichen Ausru-fer verkündigen, daß jeder weß Standes er auchsey, den ein Anliegen nach Fontainebleau geführt,bey Strafe dieses Galgens, innerhalb 24 Stun-den Fontainebleau zu raumen habe. Behandlun»gen dieser Art erträgt der Franzose nicht, und darfn. Denkwürdigk. 1. B. e sie