ren. Diese Schrift wird euch lehren, daß der Mann ^
bis an seinen Tod in meinem Dienst geblieben sey. s
, Ich las sic also durch, und fand, daß er den Sun» !kar von einem gewissen Kaufmann erstanden, wobey > iTag, Monat, und Jahr des Kaufs angezeigt waren:und daß Sunkar so lange sein Sclave geblieben, biser davon geflohen- Ferner bezeigten die unterschriebe-nen Personen, dieser Sklave sey auf keine Weise ^des Dienstes seines ehemaligen Herrn entledigt. Kurzdie Schrift war eben so genau als rechtskräftig. Ichgerierb hierüber in keine geringe Verlegenheit, undstellte ihm vor, er müsse sich so lange gedulden, bisich ihm des Fürsten Antwort geben würde, womit erauch zufrieden war.
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Noch denselben Tag trug ich Saladin die Sache !-vor, der sie aber für grundlos hielt, und mich fragte, ob !
ich auch die Papiere durchgesehen? Freylich antwortete ^
ich, sie waren zu DamascuS gerichtlich ausgefertigt,und mit Zeugen - Unterschrift versehen. — Wenn demso ist, so wollen wir den Mann her fodern, und dasRecht möge dann zwischen uns entscheiden. Ich ver» ^lange einen Sachwalter, die Zeugen sollen schwören, §und ihr eröffnet die Schrift nicht eher, als bis der iKläger zugegen ist. Dieß geschah. Der Kläger muß- !te sich sehen, und Saladin stieg, um sich ihm gleichzu machen, vom Thron herab. Jener trug sein An-liegen so wie das erste mahl vor. Der Sultan wandtedagegen ein, Sunkar sey so lange sein Sclave gewesen, ^bis er ihm die Freyheit geschenkt, worauf er dennsein Testament gemacht, und verstorben sey. Was !aber die in der Schrift angegebene Zeit betreffe, sokönne er beweisen, daß er ihn schon ein Jahr vor-her nebst acht andern gekauft, und bis zu seiner Los-
lassung l