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Universalhistori'sche Uebersicht rc. xvn
ein N e ch t an den Kaiserthron gründe. Dreymalnach einander war das Scepter des Reichs vondem Vater auf den Sohn gekommen, und dieWahlfreyheit der deutschen Krone stand in Ge-fahr, sich in einem verjährten Erbrechte endlichganz zu vertieren. Dann aber war es um dieFreyheit der deutschen Fürsten gerHan z ein befestig-ter Ervthron widerstand den Angriffen, wodurches dem unruhigen Lehengeist so leicht ward, dasephemerische Gerüste eines Mahlthrons zu erschüt-tern. Die arglistige Politik der Päbste hatte erstkürzlich die Aufmerksamkeit der Fürsten auf diesenTheil des Ctaatsrech-ts gezogen, und sie zu leb-hafter Behauptung eines Vorrechts ermuntert, dasdie Verwirrung in Deutschland verewigte, aberdem apostolischen Stuhl desto nützlicher wurde.Die geringste Rücksicht, welche bey dem neu auf-zustellenden Kaiser auf Verwandtschaft genommenwurde, konnte die deutsche Mahlfteyheit aufs neuein Gefahr'bringen, und den Mißbrauch erneuern,aus dem man sich kaum losgerungcn hatte. Vondiesen Betrachtungen waren die Kopfe erhitzt, alsHerzog Friedrich Ansprüche der Gcburt auf denKaiserthron geltend machte. Man beschloß daher,durch eilten recht entscheidenden Schritt dem Erb-recht zu trotzen, besonders da der Erzbischofs vonMainz, der das Mahlgeschafft leitete, Himer demBesten des Reicks eine persönliche Rache vcrsteck-Denkwürdigk. Hl. B. b te.