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Erste Abtheilung, Zweyter Band (1790)
Entstehung
Seite
258
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te, mit allen Fm ftm und Edeln entgegen, und mach,te hier folgende Puncte bekannt, die in dem getroste-'neu Vergleich enthalten warm.

Heinrich der altere übergiebt das HerzogthumBayern vermittelst sieben Fahnen Heinrich dem jün-gern. Dagegen erhält cr durch zwey Fahnen die MarkOesterreich mit den seit alten Zeiten dazu gehörigendrey Grafschaften; diese werden nach dem Urrheil derFürsten zu einem Herzogthum erhoben, nr-.yt allein ihmsondern auch seiner Gemahlin durch zwey Fahnen über-tragen, und mit dein Privilegium versehen, daß keinerseiner Nachkommen das Land zerstückeln könne." Dießgeschah im fünften Jahr von Friedrichs Regierung, undim zweyten nach Erlangung der Kaiserivürde.

Nachdem Min der Streit zwischen seinem Oheimund Vetter auf diese Art glücklich beendigt war, kehrteer vergnügt nach Regensburg zurücke, und ließ denfolgenden Tag den Gottesfrieden von den nächsten Pfing-sten bis auf ein Jahr in einer feyerlichen Versammlungbeschwören, damit Bayern mit dem übrigen Reicheeiner gleichen Ruhe genöße.

Uebrigcns herrschte von dem Tage an biß jetzt,wo ich dieses schreibe, eine so tiefe Ruhe in.ganzDeutschland, daß Friedrich mit allem Rechte, der Va-ter des Vaterlandes genannt zu werden verdient. DieCölnische Streitigkeit wurde zum Vortheil Friedrichs,Sohns des Grafen Adolph geschlichtet, der vom Kai-ser mit den Regalien belehnt und alsdann nach Romgeschickt ward, um dort von dem Pabst die Weyhungzu empfangen.

Nabe-