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Universalhistorische UebersichL rc. xi.ix
de bekleidete (und aus diesem Grunde war esihm vorzugsweise anvertraut worden) so standgewöhnlich der größte Theil der Freyen, welche indieser Provinz ansaßig waren, in seiner Abhängig-keit. Entweder trugen sie Güter von ihm zu Le-hen, oder sie mußten doch einen mächtigen Nach-bar in ihm schonen, der ihnen schädlich werdenkonnte. Als Richter ihrer Streitigkeiten hatte erebenfalls oft ihre Wohlfahrt in Händen, und alsköniglicher Statthalter konnte, er sie drücken underledigen. Unterließen es nun die Könige, sichdurch öftere Bereisung der Länder, durch Aus-übung ihrer ober-richterlichen Würde u. dergl. demVolk (unter welchem Namen man immer diewaffenführenden Freyen, und niedern Gutsbesitzerverstehen muß) in Erinnerung zu bringen, oderwurden sie durch auswärtige Unternehmungendaran verhindert, so mußten die hohen Freyherrnden niedrigen Freyen endlich die letzte Hand schei-nen, aus welcher ihnen sowohl Bedrückungen ka-men, als Wohlthaten zufloßen, und da überhauptin jedem Systeme von Subordination der näch-ste Druck immer am lebhaftesten gefühlt wird, somußte der hohe Adel sehr bald einen Einfluß aufden niedrigen gewinnen, der ihm die ganzeMacht desselben in die Hände spielte. Kam esalso zwischen dem. König und seinem VasallenDenkwürdig?. I.B. h MN