XLVHl
Universalhistorische Uebersicht rc.
und hatten selbst schon ihre Vasallen unter sich,deren Arm ihnen zu Gebote stand. Sie warenzugleich Lehenträger der Krone, und Lehens-herren ihrer Unterlassen; das erste gab ihnenAbhängigkeit, indem letzteres den Geist der Will-kühr bey ihnen nährte. Auf ihren Gütern warensie unumschränkte Fürsten; in ihren Lehen warenihnen die Hände gebunden; jene vererbten sichvom Vater zum Sohne, diese kehrten nach ihremAbleben in die Hand des Lehensherrn zuräcke. Einso widersprechendes Verhältnis' konnte nicht langeBestand haben. Der mächtige Kronvasall nas-sem bald ein Bestreben, das Lehen dem Allodium ^gleich zu machen, dort wie hier unumschränkt zuseyn und jenes wie dieses seinen Nachkommen zuversichern. Anstatt den König in dem Herzog-thum oder in der Grafschaft zu repräsentiren,wollte er sich selbst repräsentiren, und er hatte da-zu gefährliche Mittel an der Hand. Eben dieHülfsquellen, die er aus seinen vielen Allodienschöpfte, eben dieses kriegerische Heer, das er ausseinen Vasallen aufbringen konnte, und wodurcher in den Stand gesetzt war, der Krone in diesemPosten zu nützen, machte ihn zu einem eben sogefährlichen als unsicher« Werkzeug derselben.Besaß er viele Allodien in dem Lande, das er zuLehen trug, oder worinn er eine richterliche Wür-de