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[1] (1790) (1790)
Entstehung
Seite
XXXIX
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Unversalhistorische Uebersichl rc. xxxrx

unterschied, vielleicht auch nach der bewiesenen Ta-pferkeit sielen nunmehr auch die Portionen bey derMenschen- Beute- und Landertheilung aus. Je-der fteye Mann erhielt seinen Antheil, der Rotten-führer einen großem, der Heerführer den größten;aber frcy, wie dis Personen ihrer Besitzer warenauch die Güter, und was einem zugefprochen wur-de, blieb sein auf immer, mit völliger Unabhän-gigkeit. Es war der Lohn seiner Arbeit, und derDienst, der ihm ein Recht darauf gab, schon ge-leistet.

Das Schwert mußte vertheidigen, was dasSchwert errungen hatte, und das Erworbene zubeschützen war der Einzelne Mann eben ss wertigfähig, als er es einzeln erworben haben würde.Der kriegerische Bund durfte also auch im Friedennicht auseinander fallen, Rottenführer und Heer-führer blieben, und die zufällige temporäres Hor-denvereinigung wurde nunmehr zur ansaßigen Na-tion, die bey eintretendem Noch fall sogleich, lwr'ezur Zeit ihres kricgrischen Einfalls kampfertig .wie-der da stand. Bon jedem Länderbesitz war dieVerbindlichkeit unzertrennlich, Hcerfo! ge zu lei-sten, d. i. mit der gehörigen Ausrüstung und einemGefolge, das dem Umfang der Grundstücke, dieman besaß, angemessen war, zu dem allgemeinen