Druckschrift 
1 (1852)
Entstehung
Seite
132
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Zur Zweit fragt sich, welche Töne wir verdoppeln dürfen? Verdoppeln können wir den Grundton des Dominant-Akkordes(wie wir schon von No. 113 her wissen) und die Quinte,

(letzlere, weil sie nicht blos abwiirts, sondern auch aufwarts schrei-len darf) in den Dreiklangen aher jeden beliebigen Ton. Alleinauch hier ist zwischen mehr oder minder giinstigen Fallen zuunterscheiden.

lm Dreiklange wird im Allgemeinen am liebslen der Grund-ton, nach ihm die Quinte verdoppeit; dies zeigt sich schon in demUrakkorde, den wir in No. 56 gefunden haben und in dem dienachstzusammengehörigen sechs Töne dreifach der Grundton,zweifach die Quinte, einfach die Terz sich verhuilden haben.Diese erste, urkraftig und urschön erlönende Harmonie wird ebensowohl von der Wissenschaft in ihrer Gestallung gerechtfertigt,als vom Gefühl in seinem Wohlklang anerkannt, auch dann,wenn (wie bei a)

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die Töne aus ihrer ursprünglichen Ordnung gerückt werden.

Dagegen bat die Verdopplung der Terz im grossen Dreiklangedie Folge, dass dieses Inlervall (wie man hei b horen kann) sichhervordrangt*) und so heftig in das Geliör fallt, dass man gleichsames allein zu horen meint. Dies kann aber in der Regel nicht derAbsicht des Komponisten entsprechen ; nur aus besondern Gründen**),auf die wir hier noch nicht einzugehn Anlass und Recht haben,wird er die Wohlgestalt, das innere Ebenmass des Akkordes auf-geben wollen. Aus demselben Grund ist auch die Verdopplung

) Dieser Karakter der Terz hangt damit zusaimnen, dass sie das be-stimmende Intervall ist, dasjenige, welches die leere Quinte zu einem Ak-korde macht, den Dur - und Moll-Dreiklang und damit das Dur- und Mollge-schlecht ; den grössten Gegensatz im Reich der Töne unterscheidet undfestsetzt. Die Festsetzung geschieht aber, wie wir aus No. 56 wissen , an derDurterz und dem Durakkorde, von dem der Mollakkord mit derMollterz nur als Abscbwachung oder Triibung erscheint. Daher vertragt undliebt sogar der Molldreiklang Verdopplung der Terz, wo er sich starken will.

**) Hierzu der Anhang D.