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1 (1852)
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haften Sein und Wesen gelangen. Die Aufgabe der rechten Kunsl-lehre ist vielmehr: dieses Wesen in all seinen geistig-sinnlichenAeusserungen und Beziehungen dem Jünger zum Bewusslsein zubringen und dadurch zu seinem wahren Eigenlhum zu machen.Das todte Material war ihm unnülze Bürde, er wüsste es sowenig zu gebrauchen, als die Worte einer Sprache, deren Sinnihm unbekannt ist; die abgezognen Gedanken würden ihm als graueSchatten eines dahingeschwundnen Lebens vorübersclnvanken. DerKiinstler bat aber nicht einem vergangnen Leben nachzuschauen;sein Geschaft ist lebendiges Schaffen. Er mag nicht inhaltlos spie-len mit unverstandnen Aeusserungen, sondern er bat sicher zu wir-ken, sich klar und bestimmt zu offenbaren in der Gestaltenweltseiner Kunst; und dazumuss er sie durebsehaut und ganz zu ei-gen liaben. Kein Künstler ist ohne diese Erkenntniss und geisligeAneignung je gewesen oder denkbar.

2 . Ihre hünstlerische Tendens.

Da die Kompositionslehre zunachst den rein praktisch enZweck bat, zur Ausübung der Kunst zu befahigen: so mussauch ihre Form eine durchaus praktische, auf das We-sen der Kunst gerichtete sein. Sie darf sich nicht auf wis-senschaftlichen Beweis einlassen (da auch die Thatigkeit des Künst-lers eine nicht-wissensehaftliehe ist) obwohl sie auf wissenschaftli-cher Grundlage beruht, wie auch das Werk des Kiinstlersunbewusst auf tiefster wissenschaftlich zu erweisender Vernunftgegründet ist. Diese letzte Begründung und Rechtfertigung überlasstdie Kompositionslehre der Musikwissenschaft.

lhr Geschaft ist vielmehr: die kiinstlerische Erkennt-niss aus dem innersten, jedem Musikfiihigen angebornenSinn und Bewusstsein zu lichten und zu hegen; sie wendetsich zunachst au dieses unmittelbare Gelïihl und Bewusstsein desJüngers, das man seiner theils bewussten theils unbewussten Na-lur nach das kiinstlerische Gewissen nennen dürfte und daserster und lelzter Leiter des Jüngers wie des gereiftesten Kiinst-lers ist. Jeder ihrer Schritte, jeder Rath, jede Warnung, die sieertheilt, kann nur auf dieser Erkenntniss beruhen; die Kunst istuur um ihrer selbst willen da und sich selber Gesetz, sie kannnur das als Gesetz und Regel auf sich nehmen, was aus ihrem eig-nen Wesen folgt.

Daher kann jedem, der sich nur eines th eilnehm.endenSinnes fürMusik bewusst ist, die trostvolle Versicherung ge-geben werden: dass er schon dadurch befahigt ist, die