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1 (1852)
Entstehung
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E i n 1 e i t u n g.

1 . Nachste Jlcstimrnumj der Kompositionslehre.

Die Kompositionslehre hat zunachst den rein praktischen Zweck:Anleitung zur musikalischen Komposition zu geben, zu derselben Anlage und Uebung des Lernenden vorausgesetzt geschicktzu machen. Diese Bestimmung erfüllt sie nur dann vollstandig,wenn sie Alles lehrt, zu Allem geschickt macht, was eineinKomponislen als solchem zu leisten obliegt; sie umfasst nicht we-niger, als die gesammte Tonkunst.

Zu diesem Zweck hat sie er stens eine Reihe positiverKenntnisse(z. B. üher die technische Brauchbarkeit der Instru-menle) mitzulheilen, wahrend sie einen gewissen Grad allgemeincrBildung, gewisse Hülfskenntnisse und Ferligkeiten und die elemen-taren Musikkenntnisse voraussetzen, oder anderweit die Hülfsmiltelzu deren Erlangung nachweisen darf.

Zweitens hat sie das Geschaft, die geistigen Fahigkeitendes Lernenden zu wecken und zu steigern; drittens: diesemdie für das Gelingen musikalischer Komposilion uothwendige Er-kenntuiss und Einsicht mitzulheilen.

Die dem Künstler eigne und nöthige Erkenntniss ist aber eigen-thümlicher Natur, wie die Kunst selbst.

Die Kunst ist nicht rein geistiges Wesen, wie der Gedanke,den die Wissenschaft zu behandeln hat, oder der Glaube, den dieReligion in uns hegt. Sie ist eben so wenig körperlicher odermalerialer Beschalfenheit, wie die Gebilde der Natur. Sie istlebendiger Geist, in körperlich-sinnlicher Gestalt of-fenbaret. Eine Lehre, die den abgezognen geistigen Inhalt derKunst überlieferte, ware nicht mehr Kunsllehre, sondern Philoso-phie der Kunst. Eine Lehre, die darauf ausginge, das Malerialder Kunst abgesondert vom geistigen Inhalte zu überliefern, würdemit der Tödtung der Kunst beginnen und niemals zu ihrem wahr-Marx, Homp. L. I. 4. Aufl. \