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Giovanni Pierluigi da Palestrina und die Gesammt-Ausgabe seiner Werke
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Paul Gras Waldersee,

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die Sänger in zwei Chöre, die responsorienartig einireten und sicherst im Miserere zur Achtstimmigkeit einigen. Man kann die Irn-xroxei'ia der Einförmigkeit der Melodie wegen als Psalmodien be-zeichnen, die ersten Hälften eines jeden Theiles bleiben in eisernerKonsequenz aus einem Dreiklange liegen, erst die zweiten Hälftenbefreien uns von dem Banne, der, durch die gleichbleibenden Akkordeveranlaßt, wie ein Alp auf uns lag.Indessen war mir's doch an-genehm/' schreibt M. Hauptmann,daß Baini eben jene Sachen: das8talmt, die Iinproxeria und «Vintres eZo eniin« unter die schönstenzählt." Er bekennt sich hiermit zu derselben Ansicht. Die Einheit,die der berühmte Mnsikgelehrte bei sonstigen Werken Palestrina svermißt, aufgefaßt als Resultat einer gegensätzlichen Beziehung einesErsten, ans die Musik bezogen: der Tonika, zu einem Zweiten, derDominante, diese Einheit finden wir in den Jmproperien. Gegen-sätzlich bewegt sich der zweite Theil in der Dominante, Anfang undEnde in der Tonika.

Am 1. März 1561 vertauschte Palestrina diese seine Stelle mitder als Kapellmeister der liberianischen Hauptkirche Santa MariaMaggiore, in welcher Stellung er 10 Jahre verblieb und den Höhe-punkt künstlerischen Schaffens erreichte. Die Improperia hatte erbereits im Jahre 1560 der päpstlichen Kapelle überlassen; ausDankbarkeit für empfangene Wohlthaten, die ihm der Papst Pins IV.erwiesen hatte, überließ er im folgenden Jahre derselben Kapellezwei Motetten: »I1c-^tn8 Imnrenrins« (Band V, Seite 54), »V8totstortes in bello« und die Messe: »Vt re ini ln sei la«. iBand XII,Seite 165.)

Das Tridentinische Koncil, welches von 1545 bis 1563 tagte,nahm in den Kreis seiner Besprechungen auch den allgemeinen Zu-stand der kirchlichen Musik auf, da eine Reinigung derselben für einedringende Nothwendigkeit gehalten wurde. Der Beschluß lautete,daß üppige, unreine, auch weichliche Musik aus der Kirche zu ver-bannen sei. Pius IV. setzte nun nach dem Schlüsse des Koncilseine unter dem Vorsitze des Kardinals Vitellozzo stehende Kongre-gation von acht Kardinälen ein, denen acht Sänger aus der päpst-lichen Kapelle beigegeben waren. Diese sollte die Anforderungenformuliren, welche, unter Observanz der Tridentiner Beschlüsse, aneine für die Kirche zuzulassende Musik gestellt werden müßten. Maneinigte sich darüber: