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Verfolgungen. 58»
verordnen? waren sie uichr verbunden dazu? Greift nichtdie Widersihung gegen diese Gesetze das oberkeirliche Anse»Heu an? und kömmt sie wohl ans einer andern Quelle,als ans einem Geiste der Gottlosigkeit und der Empörungher? Warum verwickelt man also diese verschiedenen Dingeunter dein gehäßigen Namen der Verfolgung?
Nach diesen Grundsätzen wird vor dem gräulichen Bar»tholmätage ein jeder Abscheu haben, der ein Gefühl derMenschlichkeit und der Religion hat. Man wird ihn fürein Mittel der Verzweiflung, welches das Nebel nicht geheilet,sondern ärger gemachet har; für eine wohlverdiente, aberumechtförnnge und unmenschliche Strafe, worunter vieleU> schuldige verwickelt wurden; für eine Grausamkeit ansehen, welche die Religion verdammte, welcher sich mehrereBischöfe widerseßten, und worüber die Nation errörhete,sobald sie sich von jenen Augenblicken der Raserey erholetharre; aber welche bey Weitem nicht so gräulich war, alsdas ewige Lärmen der Feinde der Religion zu verstehen giebt.Man kann davon überz- uget werden, wenn man Nachlesenwill, was von dieseiu Gegenstände in dem Buche der Jrr-thümer Noltairens angemerket ist.
Aber die Strafen, welche Lurch Verordnungen über Em-pörer beschlossen worden sind, die dreyßig volle Jahre langwider ihre Könige die Waffen führten; die mit Gewalt eineMenge Freyheiren zum Nachrheile der alten Religion, diesie verlassen hatten , sich errangen; die unvergleichlich mehrBlutes in ihren Privatempörungen vergossen haben, als amBarrholmätage vergossen worden ist: sollen diese verord-nen Strafen Verfolgungen benamset werden?
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