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1 (1777) A - L
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609
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Gottesdienst. 629

ne Gesetze nicht: der Christ bechet ihn als seinen Gott an,und gehorchet ihm, als einem göttlichen, höchsten, undunbeschränkten Gesetzgeber. Darf man sagen, Gort sehemit kinem gleichgültigen Auge auf die Fluchung des Juden,die Kaltstnnigkeit des Socinianers, die geringe Ehrbezeigun-gen des Türken, die Verachtung des Deisten, und die An-^bechung des Christen herab? Ein vernünftiger Mensch denkeder Sache nach, und spreche das Urtheil.

Wir gestehen zwar, daß Gott, da er einen Gottesdienstund eine Huldigung foderle, die Erfüllung und Verrichmn,gen dieses Gottesdienste der Wahl des Menschen hätte ledig-lich überlassen können, dafcrn sie nur heilig und unschuldiggewesen wären. Man dörfre glauben, daß die Sachen,währender Zeit des Naturgesetzes, in diesem Stande gewe-sen seyn mögen. Aber damit der Gottesdienst heiliger, voll-kommener , und für Gott würdiger seyn könnte, hat er nach,malS sechsten einen sonderheitlich vorschreiben und ordnenwollen: und dieser ist der Gottesdienst der Christen.

Wir haben in diesen Artikeln von mehrern sonderbarenGebräuchen und Andachtübungen, welche die Kirche erlau,bet, nicht geredet. Die Erlaubniß der Kirche genüget, umdieselben verehrenSwürdig zu machen; denn sie kann nichtserlauben, was nicht dem wahren Geiste der Religion ange-messen wäre. Die Spottreden, welche zuweilen etliche Frey-denker über diesen Stoff ausstoßen, sind eitel Früchte derBosheit: sie sind keine Einwürfe, und verdienen keineAntwort.

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I. Band.