594 Gottesdienst,
geführet worden ist, noch von dem Gottesdienste, der zurZeit des Naturgesetzes im Brauche war, etwas reden.Wir binden uns genau an das, was den Gottesdienst derchristlichen Religion angehr, und beweisen seine Heiligkeitdurch das Ansehen Gottes, der ihn gestiftet und verordnethar, und durch die Wesenheit selbsten dieses Gorresdiensts.
Der erste und wahre Urheber des Gottesdiensts in derchristlichen Religion ist der Golrmensch, Jesus Christus, dasOberhaupt und der Stifter dieser Religion; und nachmalsdie Kirche, welche von ihm eine unbeschränkte und unfehl-bare Macht und Gewalt empfangen hat, um alle Umständedavon vorznschreiben und zu ordnen. Dieß machet den Got-tesdienst wahrhaft heilig; dieß machet ihn unendlich ehrwür,dig unv herrlich.
Die Heiligung des siebenten Tages, das Opfer der Messe,die Sakramente, die Gebethe, die Opfer für den Herrn,die geistlichen Versammlungen: all dieses Hat Jesus Christuseinqesetzet; oder was davon aus dem alten Gesetze genommenworden ist, welches auch ein göttliches Gesetz war, ist vonJesu Christo auf das Neue bestätiget und verordnet worden.Aber er hat seiner Kirche die Macht hinterlaffen, die Gebräu,che, die Ceremonien, und alles anzuordnen, was zum gött,lichen Dienste gehören sollte. Also, was in den Verrich,Lungen , Uebungen, und Pflichten der Religion wesentlichist, hat Jesus Christus selber vorgeschrieben. Was aberbestimmet war, denselben vor den Augen der Gläubigen mehrAnsehens zu verschaffen, und sie tauglicher zu machen, umde» Menschen die qrößeste Ehrerbiethung einzuflößen, und siemit größerm Nutzen daran Theil nehmen zu lassen; das ha,ben die Apostel selbsten, und die Nachfolger der Apostel,