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1 (1777) A - L
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XVIII.

Gottesdienst.

^^urch das Wort: Gottesdienst, werden die Gebräuche,^ Ceremouim, und Satzungen verstanden, welche recht-mäßiger Weise sind eingeseßet worden, um die Huldigungzu leisten, und die Pflichten zu erfüllen, zu welchen di«Menschen gegen die Gottheit verbunden sind.

Diese Gebräuche, Ceremonien, und Satzungen müssenerstlich Lurch eine rechtmäßige Gewalt eingesetzet wordenseyn ; außerdem könnten sie keine wahre Pflicht auferlegen.Sie müssen geschickt seyn, das höchste Wesen zu ehren;außerdem wären sie nur eitel Aberglauben, oder sogar Ab-scheulichkeiten und Laster, dergleichen man bey den heydni-schm Feyern größesten Theiles wahrnahm. Sie müssen dmMenschen zur Tugend leiten, und ihn vor den Augen Got-tes angenehm machen; außerdem würden sie eine der Haupt-ab sichren verfehlen , wegen welcher der Gottesdienst einge-setzt ist. Diesen Begriff soll man sich vom Gottesdienstemachen.

Man unterscheidet zwo Arten des Gottesdiensts: denäußerlichen, und den innerlichen Gottesdienst. Der äußer-liche Gottesdienst besteht in jenen Gebräuchen, Ceremonien,und Satzungen , wovon wir eben itzt geredet haben: und erist gleichsam der Leib der Religion. Der innerliche Got-tesdienst besteht in den Empfindungen der Ehrfurcht, derVernichtung, der Anbechung, und der Lrebe, womit manerfüllet seyn soll, wann man jene Gebräuche und Ceremo-uien verrichtet: und dieses machet den Geist und die Seeleder Religion aus. Zum äußerlichen Gottesdienste ist man

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