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539
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Gewißheit. s?9

die Wahrheit in Ehren halten , lieben , und derselben voll-kommen ergeben seyn.

2. Wenn die Geschichten durch öffentliche Denkmäler,als: durch Gebäude , die bey derselben Gelegenheit aufge-führet wurden, durch Piramiden, Ehrensäulen, Triumph-bögen, oder durch Feyer und Gebräuche , die zur Verewi-gung des Andenkens eingeseßet sind, bestätiget worden; oderwenn sie in glaubwürdigen Verzeichnissen , Büchern, Ur,künden, Archiven, u. d. g. aufbewahret worden sind.

Z. Wenn das Andenken dieser Geschichten ununterbro-chen von Alter zu Alter , von Geschlechts zu Geschlechtsfsrtgepsianzet worden ist. Ich rede nicht von etlichen Um-ständen, welche, in den Privaterzählungen, beygeseßet oderausgelassen worden seyn können. Diese Veränderungen zer,Nichten die Geschichten keineswegs, weil sie dieselben auchnoch vorausseßen, und bekräftigen; und sie werden im Grün,de zu neuen Beweisen der Wahrheit.

Geschichten, die also bestätiget sind, haben «ne sittlicheGewißheit an sich , welche auf die ehrlichen und vernünfti-gen Gemüther einen eben so starken Eindruck wirket, alsdie richtigsten metaphysischen Erweisungen. Der Verstandist davon eben so gut überzeuget: und wenn er sich nicht al-lezeit mit gleicher Willfährigkeit ergiebt; wenn er nicht ehr-lich und aufrichtig das Geständniß machet, so geschieht esalsdann , wann er von einer Leidenschaft, oder von einemEigennützen abgehalten wird, welche durch so richtig bewiesine Wahrheiten angefochten würden.

Aus dem , was wir iht gesagt haben , wird man denUnterschied zwischen diesen vier Arten der Gewißheit leicht be-merken. Die metaphysische Gewißheit ist keines Zusatzesund keiner Verminderung fähig : denn die Sache ist, oder

ist